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Bericht: Union will Auslaufen der Pandemie-Notlage blockieren

Archivmeldung vom 17.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
CDU/CSU verfolgen einen Kurs der aktuell praktisch alle Menschen in Deutschland unterdrückt (Symbolbild)
CDU/CSU verfolgen einen Kurs der aktuell praktisch alle Menschen in Deutschland unterdrückt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die unionsgeführten Bundesländer wollen die von den Ampel-Parteien bisher geplante Aufhebung der Pandemie-Notlage angesichts der vierten Corona-Welle offenbar im Bundesrat blockieren. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Der vorgelegte Gesetzentwurf sei in der jetzigen Fassung nicht ausreichend, um für die nächsten Wochen den nötigen Schutz vor einer weiteren dynamischen Ausweitung des Virus zu bieten, heißt es in einem Brief von Nordrhein-Westfalens neuem Regierungschef und Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), über den das RND berichtet.

Das Schreiben an Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und Berlins Regierenden Bürgermeister und Sprecher der SPD-Seite, Michael Müller, wurde demnach am Mittwoch auch an andere Landesregierungen sowie das Kanzleramt und die Unionsfraktion im Bundestag verschickt. Darin wird auf die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Gesetzeslage gepocht. Wüst mahnt in dem Brief: "Angesichts des sprunghaften und dynamischen Infektionsgeschehens mit absoluten Höchstzahlen an Neuinfektionen ist aus Sicht der B-Seite das Auslaufen der epidemischen Lage unverantwortlich." Deshalb sei der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung aus Sicht der B-Seite (die Unionsländer) im Bundesrat "nicht zustimmungsfähig". Gefordert wird: "Im Mindestmaß müssten die Länder die Möglichkeit haben, zur Bekämpfung eines besonders dynamischen Infektionsgeschehenes flexibel reagieren zu können." Daher bedürfe es aus Sicht der B-Seite der Möglichkeit, die bisher in Paragraf 28a des Gesetzes genannten Maßnahmen zu ergreifen.

Lediglich Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen solle es nicht mehr geben dürfen. Nach dem Willen der Ampel-Parteien soll es aber gar keine Schließungen von Einrichtungen und kompletten Verbote von Veranstaltungen mehr geben. Hotels und Gaststätten könnten demnach nicht mehr angewiesen werden, zur Pandemie-Bekämpfung vorübergehend zuzumachen. Auch Sport- und Freizeitveranstaltungen dürften nicht mehr untersagt werden. Das halten die unionsgeführten Länder wegen der dramatisch steigenden Zahlen der Neuinfektionen wie in Sachsen, Bayern und Thüringen für unverantwortlich und drängen auf ein Einlenken der Ampel-Parteien. Mit den geplanten Änderungen an dem Infektionsschutzgesetz soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgehoben werden. Das Gesetz ist allerdings zustimmungspflichtig und braucht nicht nur im Bundestag, sondern auch in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Union ist derzeit an acht von 16 Landesregierungen beteiligt und könnte mit ihren Stimmen im Bundesrat eine Zustimmung verhindern. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Gesetz, ferner ist eine Ministerpräsidentenkonferenz angesetzt. Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am Freitag über das Gesetz entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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