Gesundheitsministerium fürchtet weiter hohe Kosten durch Maskendeals
Archivmeldung vom 05.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach den jüngsten Niederlagen vor Gericht gegen Lieferanten von Corona-Schutzmasken trifft das Bundesgesundheitsministerium in seiner Haushaltsplanung Vorsorge für Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, die aus den Urteilen resultieren könnten.
Allein für das Jahr 2025 geht das Ministerium von "Abwicklungsrisiken"
aus dem Maskeneinkauf zu Beginn der Pandemie in Höhe von bis zu 480
Millionen Euro aus, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Capital" unter
Berufung auf eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zum
Haushaltsplan des Ministeriums für 2025.
Bei den Finanzrisiken
entfallen demnach bis zu 120 Millionen Euro auf Direktverträge, die das
damals von Jens Spahn (CDU) geführte Ministerium im Frühjahr 2020 mit
Maskenlieferanten abgeschlossen hatte. Weitere Risiken in Höhe von 360
Millionen Euro ergeben sich aus Bestellungen über ein
"Open-House-Verfahren" genanntes spezielles Einkaufsverfahren. Wie der
Rechnungshof in seinem Bericht schreibt, geht es bei den
"Open-House"-Klagen, für die das Ministerium Vorsorge trifft, jedoch um
"lediglich einen bestimmte Fallkonstellation mit einem Streitwert von
insgesamt 270 Millionen Euro" sowie Zusatzkosten wie Zinszahlungen oder
Anwaltshonorare von bis zu 90 Millionen Euro. Bis heute sind Dutzende
Klagen von Maskenlieferanten gegen den Bund anhängig, ihr Streitwert
summiert sich nach Angaben des Ministeriums auf mehr als 2 Milliarden
Euro.
Finanzieren will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
die Ausgaben, die noch infolge der laufenden Maskenprozesse anfallen
könnten, aus Finanzpuffern. Aus Mitteln für die Beschaffung von
Schutzausrüstung aus Vorjahren, die nicht ausgegeben worden waren,
besteht ein sogenannter Ausgaberest. Diesen beziffert der
Bundesrechnungshof auf 1,6 Milliarden Euro. Bei einer Verwendung dieser
Mittel für Schadensersatzzahlungen an Maskenlieferanten und Rechtskosten
müsse Lauterbach aber Einsparungen an anderer Stelle in seinem Etat
vornehmen, so die Haushaltskontrolleure.
In diesem Sommer hatte
das Kölner Oberlandesgericht in zwei wegweisenden Maskenverfahren gegen
das Gesundheitsministerium entschieden. Allein in einem Fall muss das
Ministerium einem Maskenlieferanten inklusive Zinsen rund 118 Millionen
Euro zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium
will erreichen, dass sich der Bundesgerichtshof mit den Maskenfällen
beschäftigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur