Seibert antwortet auf SNA-Frage: Ohne „epidemische Lage“ keine Corona-Maßnahmen mehr?
Archivmeldung vom 26.10.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittBundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert weiterhin für das Ende des bundesweiten Corona-Ausnahmezustandes – „epidemischer Lage von nationaler Tragweite“. Doch wäre damit nicht die Rechtsgrundlage für 2G oder 3G weg? Es soll in diesem Fall ein rechtssicherer Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen kommen, so Regierungssprecher Steffen Seibert.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat ein ganz klares Anliegen der Länder formuliert, nämlich einen rechtssicheren Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen zu haben, auch wenn die epidemische Lage mit dem 25. November auslaufen sollte“, antwortete Seibert auf eine entsprechende SNA-Frage. „Darüber sind wir in der Bundesregierung in Gesprächen, und ich gehe davon aus, dass diese Gespräche zu einem entsprechenden Ergebnis im Sinne der Forderung und des Wunsches der Ministerpräsidenten führen werden.“
In der Ministerpräsidentenkonferenz am letzten Freitag hatten die Ministerpräsidenten einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Dieser müsste vom Bundestag bis zum 25. November geschaffen werden, forderte der damalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) nach Beratungen in Königswinter bei Bonn. Am heutigen Montag hat Laschet sein Amt als Ministerpräsident bereits niedergelegt, weil er nach der Bundestagswahl ein Mandat als Abgeordneter im Deutschen Bundestag übernimmt.
„Dann gibt es de facto keine Rechtsgrundlage mehr, egal für was“
Die Forderungen der Ministerpräsidenten betreffen aber generell allgemeine Rechtsgrundlagen etwa für das Nachverfolgen von Kontaktdaten oder die sogenannten AHA-Regeln. Die Ministerpräsidenten hätten die Sorge, dass bei steigender Inzidenz auf einmal die Rechtsgrundlagen fehlten, sagte auch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller.
Hintergrund der Forderungen ist allerdings der Vorstoß von Spahn (CDU), die noch geltende epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen zu lassen. Diese Lage gilt bisher als Grundlage für zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland und ist im Infektionsschutzgesetz verankert. Sie wurde vom Deutschen Bundestag bisher immer wieder verlängert.
„Wenn diese Lage beendet wird, dann gibt es de facto keine Rechtsgrundlage mehr, egal für was. Weder für das Testen in der Schule noch für Masken noch für ganz normale Ideen wie 3G+, 2G oder 3G“, merkte auch Bayerns Ministerpräsident in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk an.
Zwar hätten die Länder auch ohne diesen bundesweiten Notstand die Möglichkeit, die Corona-Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. Mehrere Ministerpräsidenten fürchten jedoch einen „Flickenteppich“ oder uneinheitliche Auflagen.
„Grundsätzlich ist es so, dass auch wenn die epidemische Lage ausläuft, die Länderparlamente Auflagen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschließen können“, bekräftigte auch ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf die SNA-Frage. Das Gesundheitsministerium wäre dagegen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln wie Corona-Impfstoffen zu treffen."
Quelle: SNA News (Deutschland)