Das Volk gegen Corona
Archivmeldung vom 19.08.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Seite, „Das Volk gegen Corona“ ist die Fortsetzung der Demonstrationen mit anderen Mitteln. Diese Aussage beinhaltet eine klare rechtliche und wissenschaftliche Kampfansage gegenüber den bestehenden Restriktionen durch die politische Klasse.
Ziel der Kampagne ist es, einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten, Strafrechtlern, Verfassungsrechtlern sowie Ärzten, Virologen, und Epidemiologien in einem der größten Gerichtsverfahren gegen die Corona Maßnahmen zusammenzuschließen.
Grundlage hierfür wird unter andrem sein, durch große unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen und Labore im Bereich der Virologie Nachweise über den eigentlichen Status des COVID 19 (PCR-Tests auf SARS-CoV2) Virus zu erbringen.
Diese Gutachten sollen auch den Beweis erbringen, dass der PCR-Test, keine Aussage über Sensitivität und Spezifität des Virus haben kann. Der PCR steht für Polymerase-Ketten-Reaktion (PCR) und wird zur Diagnostik von Infektionskrankheiten eingesetzt.
Das Robert Koch-Institut schrieb zu einer Anfrage von CORRECTIV (Recherche für die Gesellschaft) folgendes: „Eine Angabe von 30-50 Prozent falsch positiver Tests ist nicht nachvollziehbar.“ Eine genaue Fehlerquote konnte uns das RKI auf Nachfrage nicht nennen: „Leider können wir das nicht auf eine Zahl begrenzen, dazu haben wir nicht die nötigen Daten.“
Der Schnelltest ersetzt daher nicht den Erregernachweis und liefert somit kein zuverlässiges Ergebnis und ist darüber hinaus nicht validiert.
Derzeit bildet das Infektionsschutzgesetz die Grundlage zu weitreichenden Einschnitten in die Grundrechte der Bevölkerung. Es muss mit Normenkontrollklagen und Feststellungsklagen vorgegangen werden, welche entsprechend substatiert vorgetragen werden sollen.
Dies erfordert ausführliche Schriftsätze, die alleine nach Umfang und Fachgebiet eine Herausforderung darstellen und die Gerichte bis an ihre Grenzen und darüber hinaus belasten werden. Daher ist es erforderlich eine erdrückende Beweislast zu begründen, die jeden wie auch immer gearteten Widerspruch im Keim erstickt. Erst dann ist der Weg frei für strafrechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche gegen die eigentlichen Verantwortlichen dieses künstlichen Krisen- Szenarios einer Pandemie bzw. einer Epidemie. Alle weiteren Informationen auf https://dasvolkgegencorona.com/