Neues Gesetz soll "Künstliche Intelligenz" am Arbeitsplatz regeln
Archivmeldung vom 17.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesarbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) wollen die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Betrieben und den Umgang mit Daten von Beschäftigten umfassend neu regeln. Die Überwachung und Ortung von Beschäftigten, die Nutzung von Gesundheitstests sowie der Einsatz von KI in Bewerbungsverfahren soll demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.
Der Gesetzentwurf von Heil und Faeser wurde am Mittwoch zur Abstimmung
an die anderen Ministerien verschickt, schreibt die "Süddeutsche
Zeitung" in ihrer Donnerstagausgabe. "Mit dem Gesetz schaffen wir
Rechtsklarheit, ob und wie Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen.
Das hilft allen Seiten - Unternehmen und Mitarbeitern", sagte Heil der
Zeitung.
KI-Anwendungen breiten sich in der Wirtschaft immer
weiter aus. Anbieter versprechen, dass sie den Erfolg von Bewerbern mit
KI-Tests vorhersagen und aus tausenden Bewerbungen "in Minutenschnelle"
eine Rangliste bilden können, also faktisch eine Vorauswahl treffen.
Computerprogramme sollen erkennen, wer für welche Fortbildung geeignet
ist. Über die Auswertung der Stimme soll sogar der Gefühlszustand von
Beschäftigten ermittelt werden.
Von 2035 an werde es keinen Job
mehr geben, der nichts mit KI zu tun habe, sagt Heil. Das geplante
Gesetz soll nun sicherstellen, dass eine innovative Datennutzung möglich
und eine "übergriffige" Anwendung verboten ist, wie es heißt.
Beispielsweise dürfen KI-Daten über den emotionalen Zustand von
Beschäftigten nicht genutzt werden.
Heil und Faeser wollen auch
weitere heikle Fragen beantworten: So sollen bei Bewerbungen
Gesundheitstests nur genutzt werden dürfen, wenn bestimmte Eigenschaften
für die Stelle unbedingt erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben
sind. Flächendeckende Untersuchungen, um festzustellen, ob Bewerber
allgemein eine gute Gesundheit mitbringen, sollen ausgeschlossen sein.
Psychologische Tests wären nur dann erlaubt, wenn sie wissenschaftlich
anerkannten Standards genügen.
Der Einsatz von KI im
Bewerbungsprozess wird dem Entwurf zufolge nicht pauschal verboten, soll
aber reguliert werden. Solche Verfahren dürften nicht zu
diskriminierenden Ergebnissen führen und müssten vom Arbeitgeber
kontrollierbar sein, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Die
eingesetzten Verfahren müssten nachvollziehbar und transparent sein.
Zudem dürfe eine KI nicht eingesetzt werden, um im Bewerbungsverfahren
auf Umwegen sensible Informationen zum Beispiel über Herkunft, sexuelle
Identität oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft herzuleiten.
Grundsätzlich soll gelten: Was ein Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch
nicht fragen darf, darf er auch nicht durch KI oder Profiling
herausfinden.
Die Überwachung von Beschäftigten soll in der Regel
nur kurzzeitig, stichprobenhaft oder wegen eines Anlasses zulässig
sein. Der Gesetzentwurf nennt hier die Verhütung oder Aufdeckung von
Straftaten, also, wenn etwa ein Mitarbeiter im Verdacht steht, zu
stehlen oder Geschäftsgeheimnisse zu verraten. Privat- oder Pausenräume
sollen tabu sein. "Wenn es um Videoüberwachung geht, muss es im Beruf
auch geschützte Rückzugsräume geben, in denen man unbeobachtet sein
kann", sagte Faeser der SZ. Auch die Ortung und das Profiling von
Beschäftigten ist demnach je nach Fallkonstellation erlaubt, etwa wenn
es um die Gesundheit und Sicherheit geht. Zur Leistungskontrolle sollen
die Daten allerdings nicht verwendet werden dürfen, so die Vorstellung
der Ministerien.
Quelle: dts Nachrichtenagentur