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Manche sind eben gleicher: Richter müssen keine Masken tragen und keinen Mindestabstand einhalten!

Archivmeldung vom 19.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Die coronabedingte Zwei-Klassen-Gesellschaft zeigt sich nicht nur in der Politik, wo Politiker von Maskenpflicht, Abständen oder der Schließung von Dienstleistern nicht betroffen sind, sondern auch in der Justiz." Darüber berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Berufung auf einen Bericht des Bayrischen Rundfunks (BR).

Weiter schreibt das Magazin: "Denn wie nun der Sprecher des Landgerichts Ansbach in Bayern gegenüber der Öffentlichkeit betonte, dürfen Richter selbst entscheiden (!) ob sie im Gerichtssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder nicht. Die „richterliche Unabhängigkeit“ gehe nämlich vor Maskenpflicht.

Richter ohne Maske rechtmäßig

Hintergrund der Aussage war ein Streit über die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung eines Richters und seiner Beisitzer bei einer Verhandlung am Landgericht Ansbach. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht eingehalten. Das sei auch zulässig, so der Sprecher des Gerichts.

Richter dürfen im Sitzungssaal sowie im Beratungszimmer „für sich und alle anwesenden Personen entscheiden, ob Masken getragen würden oder nicht“. Die „richterliche Unabhängigkeit“ bleibe auch von einer im November angeordneten Maskenpflicht am Landgericht unangetastet, so der Gerichtssprecher weiter.

Normalsterbliche müssen im Gerichtsgebäude selbstverständlich eine Maske tragen, ab heute, 18.01, sogar die nachweislich gesundheitsschädlichen und NICHT vor Viren schützenden FFP2-Masken (Virenschutz erst ab FFP3).

Quelle: Unser Mitteleuropa


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