Union: Bündnis 90/Die Grünen sagen Nein zum Schutz von Adoptivkindern
Archivmeldung vom 03.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttAm heutigen Tag wurde im Bundesrat das vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Adoptionshilfe-Gesetz beraten. Bündnis 90/Die Grünen haben das Adoptionshilfe-Gesetz abgelehnt. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg folgendes.
Nadine Schön: "Das heutige Nein von Bündnis 90/Die Grünen zum Adoptionshilfe-Gesetz lässt alle Adoptivkinder im Stich. Schade, dass sie nicht das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Denn darum geht es in dem Gesetz: Es hat das Ziel, das Adoptionsverfahren zu verbessern. Adoptivkinder sollen bei ihrem 'Ankommen' in ihren neuen Familien unterstützt werden.
Das stärkt ihre Entwicklung. Für Adoptiv- und Herkunftseltern soll eine gute Begleitung vor und nach der Adoption sichergestellt werden.
Die Behauptungen der Grünen, CDU/CSU hätten im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Gesetz Verschärfungen zu Lasten lesbischer Paare vorgenommen, sind schlichtweg falsch. Das Adoptionshilfe-Gesetz mit seinen wichtigen Schutzregelungen ist mit Ausnahme kleinerer redaktioneller Klarstellungen so beschlossen wurden, wie es vom Bundeskabinett beschlossen wurde und dem Bundesrat bereits vorlag. Mit keiner Silbe hatte der Bundesrat in seiner ersten Stellungnahme auf eine etwaige Diskriminierung lesbischer Paare Bezug genommen und Änderungen eingefordert."
Marcus Weinberg: "Die Ablehnung der Grünen zu Adoptionshilfe-Gesetz ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar und sehr bedauerlich. Die Grünen signalisieren mit ihrer ablehnenden Haltung, dass für sie das Wohl der Kinder und damit die Achtung von Kinderrechten eine eher untergeordnete Rolle spielen. Stattdessen führen sie ideologische Grabenkämpfe auf dem Rücken von Adoptivkindern. Denn die Forderung, dass Adoptivelternteile von der Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen ausgenommen werden sollen, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sind, wurde jetzt mit aufgegriffen. Damit wären auch die lesbischen Paare erfasst. Auch um einen gemeinsamen tragfähigen gesellschaftspolitischen Kompromiss hinzubekommen, haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemeinsam mit der Bundesregierung erklärt, noch vor Oktober 2020 eine Regelung zu beschließen, die diesem Anliegen gerecht wird. Die jetzige Ablehnung der Grünen zu diesem Weg überrascht, weil die Forderungen erfüllt sind."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)