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Polit-Skandal: Razzia bei Mut-Richter auf Weisung der Linksregierung?

Archivmeldung vom 30.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zwei Tage nach der unfassbaren Hausdurchsuchung bei einem Familienrichter in Thüringen sorgt der Vorfall weiterhin für helle Aufregung. Die Opposition ist außer sich. Während die FDP die Frage nach einer möglichen politischen Einflussnahme ins Spiel brachte, wollen AfD und CDU die Razzia zum Thema im Justizausschuss des Landtages machen, um Licht ins Dunkel der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme zu bringen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Es war ein mutiges Urteil, das in Weimar gefällt wurde. Neben der Maskenpflicht wurden dabei auch weitere Maßnahmen in den Schulen aufgehoben, etwa die Testpflicht. Nur wenige Tage später kassierte dann ein übergeordnetes Verwaltungsgericht den Beschluss. Der Grund: Angeblich sei der Richter nicht befugt, den Behörden eine Anweisung zu geben. Aber dem nicht genug: Die Staatsanwaltschaft Erfurt strengt mittlerweile ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung an. Im Zuge dessen kontrollierte man die Wohn- und Arbeitsräume des Juristen und beschlagnahmte sein Handy – Wochenblick berichtete.

Höchst umstrittenes Ermittlungsverfahren

Dabei ist die Argumentation höchst abenteuerlich: Denn selbst, wenn man der Ansicht folgen würde, dass sein Gericht diese Kompetenzen nicht hätte, gilt eigentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung als besonders hohes Gut – beziehungsweise, sie galt bis zur jüngsten Diktatur-Novelle aus dem Bundestag, die auch dieses Grundrecht aufweichte. Weiters verlangt der Straftatbestand der Rechtsbeugung eigentlich eine vorsätzliche Begehung, die hier nur abenteuerlich zu konstruieren ist.

Der Richter vertritt nämlich die Ansicht, dass die Bestimmung, dass er das Kindeswohl gegen Dritte durchsetzen darf, auch auf Schulen – und nicht nur auf natürliche Personen – abzielt. Sein Urteil berief sich auf mehrere unabhängige Gutachten und ist mit einem Umfang von 178 Seiten erstaunlich umfassend – und eine Ohrfeige für die absurde Corona-Politik auf ganzer Linie. Es sind einige Rechtsfragen zu klären – aber auch einige politische Fragen.

Gebrauchte grünes Justizressort sein Weisungsrecht?

So brachte der Berliner FDP-Abgeordnete Marcel Luthe die Möglichkeit einer politischen Weisung ins Spiel. Einschließlich einer polemischen Spitze auf die DDR-Vorgängerin der Linkspartei von Ministerpräsident Bodo Ramelow mutmaßte er folgendes: „Mir will doch niemand aus dem Kabinett von SED/SPD/Grüne erzählen, die Maßnahme – ein unfassbarer Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit – sei nicht vorher mit der politischen Hausleitung rund um den Grünen Justizminister Adams abgestimmt gewesen?”

Der Politiker erinnerte daran, dass Staatsanwälte im Gegensatz zu Richtern eben nicht unabhängig wären, sondern „Teil der politischen Weisungen unterliegenden Exekutive“. Er empfahl daher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Im Thüringer Landtag gilt dies ebenfalls als Möglichkeit, die AfD würde als zweitstärkste Fraktion über genügend Mandatstärke verfügen, diesen aus alleinigem Antrieb einsetzen zu lassen. Vorerst will die Partei nebst der im Bundesland ebenfalls oppositionellen CDU – die die Razzia zumindest für „ungewöhnlich“ hält – die Sache aber einmal im Justizausschuss thematisieren.

Möller (AfD) befürchtet beabsichtigte Einschüchterung

Stefan Möller (AfD), Vorsitzender im Justizausschuss, will dort einen sogenannten Selbstbefassungsantrag. Das hieße, dass der Ausschuss Justizminister Dirk Adams und weitere Justizvertreter direkt befragen könnte, wie das Meinungsmagazin „Tichys Einblick“ berichtet. Wenn die anderen Fraktionen nicht ausreichend mitgehen oder die Auskünfte keine zufrieden stellenden Antworten bringen, behält man sich einen U-Ausschuss vor.

Laut Möller ist die Durchsuchung schlichtweg ein „Skandal“. Problematisch sei hierbei auch, dass die Kontaktdaten anderer Richter bei den Untersuchungsbehörden landen könnten. Er fürchtet auch eine Wirkung nach dem Prinzip ‚Bestrafe einen, erziehe Hunderte‘: Denn nicht nur direkte Kontakte des Weimarer Richters, sondern auch dessen mit ähnlichen Fällen befassten Kollegen könnten sich eingeschüchtert fühlen. Möller sieht darin Kalkül: „Meines Erachtens war auch genau das beabsichtigt.“

Auch wegen verzögerter Wahl in der Kritik

Mit der möglicherweise politisch gewollten oder zumindest opportunen Durchsuchung könnte die Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung immer weiter in die Kritik geraten. Neben dem Ärger über die überzogenen Corona-Maßnahmen im Land sorgt auch für Verstimmung, dass der ursprünglich avisierte Termin für die vorgezogene Landtagswahl am vergangenen Sonntag ohne Urnengang verstrich. Ob im Herbst oder überhaupt vor 2024 noch einmal gewählt wird, steht nun in den Sternen.

Dabei war eine Wahl im Jahr 2021 die wichtigste Bedingung, mit welcher die CDU die neuerliche Wahl Ramelows zum Ministerpräsidenten im dritten Wahlgang tolerierte. Zuvor war dieser zeitweise abgesetzt worden und an seiner statt Thomas Kemmerich (FDP) zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Weil dies auch mit den Stimmen der AfD geschah, folgte ein tagelanger polit-medialer Wirbel – und die Forderung von CDU-Kanzlerin Merkel die Wahl rückgängig zu machen. Am Ende trat Kemmerich zurück und Ramelow bekam eine zweite Amtszeit.

Quelle: Wochenblick

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