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SPD-Fraktionsvize Reimann kritisiert Sterbehilfe-Verbot

Archivmeldung vom 04.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Carola Reimann
Dr. Carola Reimann

Foto: Sonnenschein09
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In scharfer Form hat SPD-Fraktionsvize Carola Reimann die Pläne der Union für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe kritisiert. Ein solches Verbot "wäre ein verheerendes Signal des Gesetzgebers an die Bürger", sagte Reimann der "Welt".

Reimann, die in der SPD-Bundestagsfraktion die derzeitige Meinungsbildung zu dem Thema mit koordiniert, sagte zur Begründung: "Schon heute wagen es viele schwerkranke Menschen nicht, mit ihrem Arzt vertrauensvoll über eine Beendigung ihrer Leiden zu sprechen, während umgekehrt Ärzte fürchten, sie würden sich strafbar machen. Solche Ängste der Bürger vor Gesprächen über Sterbewünsche und solche Verunsicherung der Ärzte würden wir dramatisch verstärken, wenn der Bundestag ein strafrechtliches Verbot beschlösse."

Reimann hält ein strafrechtliches Verbot auch deshalb für falsch, "weil uns alle Juristen sagen, dass dieses Thema nichts im Strafrecht zu suchen hat". Das Strafrecht sei ungeeignet, weil es "hier um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient" gehe und sich "eine Beihilfe zum Suizid nicht in solcher Allgemeinheit als Straftat einordnen" lasse. Denn der Suizid selbst sei auch keine Straftat. Statt mit den Mitteln des Strafrechts zu arbeiten, müsse der Bundestag "nach anderen Wegen der Regulierung suchen, um die hoch problematische Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen einzuschränken oder ganz zu unterbinden". Solchen Vereinen etwa in der Schweiz aber würden die Menschen "zugetrieben", falls durch ein Verbotsgesetz "im Arzt-Patienten-Verhältnis jede Lebensverkürzung unter der Drohung des Strafrechts stände".

Daher müsse "es rechtssichere Freiräume für jene Ärzte geben, die zum Beispiel durch Sedierung das Leben verkürzen, und es darf auch nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass Ärzte schwerstkranken Menschen Medikamente zu Verfügung stellen, mit denen die Patienten ihrem Leiden ein früheres Ende setzen", sagte Reimann. Sie fügte hinzu, dass es dafür "der Regulierung und Kontrolle" bedürfe. Die aber sei "nicht vorrangig Sache des Gesetzgebers, sondern der Ärzteschaft". Reimann forderte deshalb "einen Dialog mit der Ärzteschaft über ethische Regeln auf diesem Gebiet". Reimann weiter: "Es wäre sehr hilfreich, wenn sich die Bundesärztekammer einem solchen Dialog öffnen würde."

Kauder kritisiert EKD-Ratschef Schneider in Debatte um Sterbehilfe

In der Debatte um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland hat der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Volker Kauder, Kritik am Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche, Nikolaus Schneider, geübt. Dieser hatte nach Bekanntwerden der schweren Krebserkrankung seiner Frau Anne in Interviews erklärt, er würde entgegen seiner persönlichen Haltung und entgegen der offiziellen Haltung seiner Kirche seine Frau beim assistierten Sterben begleiten.

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte der Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Volker Kauder, man müsse den Menschen die Angst vor dem Sterben nehmen. Die Beantwortung dieser Frage, vor die sich auch der Bundestag in den kommenden Monaten gestellt sieht, sei für ihn "nicht einfacher geworden" durch das Schneider-Interview. "Es ist wenig hilfreich, wenn der EKD-Ratsvorsitzende als Betroffener zu dieser existenziellen Herausforderung Interviews gibt", sagte Kauder. Trotzdem bleibe es dabei, dass die großen christlichen Kirchen die organisierte Sterbehilfe strikt ablehnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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