Bundestag beschließt Verfassungsänderung für Schuldenpaket
Der Bundestag hat grünes Licht für das schwarz-rote Schuldenpaket gegeben. In namentlicher Abstimmung kamen die Grundgesetzänderungen für eine Lockerung der Schuldenbremse sowie ein Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro am Dienstag auf die nötige Zweidrittelmehrheit.
Konkret stimmten am Dienstag 513 Abgeordnete für die Pläne, 207 dagegen,
es gab keine Enthaltungen. Grundlage der Beschlüsse sind die
Sondierungsergebnisse von Union und SPD sowie weitere Vereinbarungen mit
den Grünen, die drei Fraktionen haben zusammen 520 Abgeordnete im 20.
Deutschen Bundestag.
Laut Beschluss sollen die Ausgaben für
Verteidigung und weitere sicherheitspolitische Ausgaben ab einer Höhe
von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts künftig nicht mehr
auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Dabei geht
es auch um Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz
sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der
informationstechnischen Systeme und für die "Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten". Im ursprünglichen Entwurf von
SPD und Union war die Ausnahme nur für Verteidigungsausgaben geplant.
Darüber
hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in
Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden. Die entsprechenden
Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Hier
hatten die Grünen durchgesetzt, dass die Zweckbestimmung der Mittel von
"für Investitionen in die Infrastruktur" auf "für zusätzliche
Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis 2045" geändert wurde.
100
Milliarden Euro sollen den Ländern für Investitionen zur Verfügung
gestellt werden und weitere 100 Milliarden Euro in den Klima- und
Transformationsfonds fließen. Die Laufzeit des Sondervermögens beträgt
zwölf Jahre. Die Zusätzlichkeit des Sondervermögens soll unterdessen
gewährleistet werden, indem zunächst eine "angemessene
Investitionsquote" im regulären Bundeshaushalt erreicht wird.
Nach
dem Beschluss des Bundestags muss noch der Bundesrat am Freitag
zustimmen. Nachdem CSU und Freie Wähler am Montag im Streit um das
Schuldenpaket eine Einigung erzielt hatten, gilt auch in der
Länderkammer eine Mehrheit als sicher.
Quelle: dts Nachrichtenagentur