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Scholz und Cum-Ex: Die CDU gibt keine Ruhe und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 07.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Olaf Scholz mit Augenklappe (2023)
Olaf Scholz mit Augenklappe (2023)

Bild: Eigenes Werk /SB

Ein dringend benötigter Untersuchungsausschuss zu den Widersprüchlichkeiten der sogenannten Cum-Ex-Affäre und Olaf Scholz wurde durch die Stimmenmehrheit der Ampelkoalition abgewendet. Die fordernde CDU gibt sich mit diesem Beschluss nicht zufrieden und reicht beim Bundesverfassungsgericht die erweiterte Klage ein. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Seit Jahren versuchen Politiker unterschiedlichster Parteien den mehr als auffälligen und dichten Nebel im Cum-Ex-Banken-Skandal rund um die Machenschaften des vormaligen Hamburger Bürgermeisters und amtierenden Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) aufzulösen. 

Hinderlich für die aktuell abgewählte Aufklärung war bis jetzt der bedingt glaubwürdige und mehr als auffällige chronische Gehirnnebel (Brain Fog) des Protagonisten Scholz. Die SPD blockierte im Juli – erstmals in der Geschichte dieses Landes – in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Ampel-Fraktionen den erneuten Versuch eines geforderten Untersuchungsausschusses. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegen nun die Details der aktuellen CDU-Verfassungsklage vor, die sich mit der Verweigerungshaltung nicht arrangieren will.

Der Artikel fasst zusammen, dass es sich bei der Causa Cum-Ex um eine Affäre handelt, "in der sich Anleger Steuern mehrfach erstatten ließen". Diese Deals schienen nur möglich durch die unterstellte, aber juristisch nicht bestätigte Rolle des ehemaligen Bürgermeisters von Hamburg, Olaf Scholz, und der dort ansässigen Warburg-Bank. In Hamburg gibt es diesbezüglich bereits einen Untersuchungsausschuss. Der Tagesschau-Artikel legt dar:

"Aus der SPD hörte man im Vorfeld, die Sache sei geklärt, neue Erkenntnisse dazu gebe es nicht."

Der Artikel erläutert zu den Möglichkeiten von eingeleiteten Ausschüssen:

"In Untersuchungsausschüssen können mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern untersucht werden. Sie sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die parlamentarische Opposition. Nach Artikel 44 Absatz 1 des Grundgesetzes hat der Bundestag die Pflicht, auf Antrag eines Viertels der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einzusetzen."

Diese Forderung seitens der CDU wurde von der Ampelkoalition Anfang Juli blockiert. Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP begründeten die Ablehnung schriftlich laut einem Zeit-Artikel mit dem Verweis:

"Zwar würden 'selbstverständlich die Minderheitenrechte der Opposition' geachtet. Voraussetzung für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei aber 'ein verfassungsgemäßer Einsetzungsantrag'."

Dieser sei durch die CDU aber nicht vorgelegt worden, "daher müsse die Einsetzung des Untersuchungsausschusses insgesamt abgelehnt werden". Die Begründung lautet weiter: "Nur Teile des Antrags der Union seien zulässig gewesen". Laut Tagesschau-Zitat bezeichnet Mathias Middelberg von der CDU diese Wahrnehmung als "albern" und "klagt deswegen nun mit seiner Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht". Middelberg und die CDU sehen die Klage als notwendig an, da durch die Ablehnung die "Rechte der Unionsabgeordneten sowie der Fraktion verletzt" wurden. Die nun formulierten Gründe zum Untersuchungsausschuss lauten:

"Erstens, um Vollzugsprobleme bei den Finanzbehörden aufzudecken […] Zweitens, um der gesamtstaatlichen Haushaltsverantwortung des Bundestags gerecht zu werden […] Als dritten Punkt führt die Unionsfraktion die politische Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers an."

Der Tagesschau-Artikel geht einleitend auf den "Sport-Unfall" des Kanzlers ein, da das SPD Social-Media Team nach Veröffentlichung eines diesbezüglichen Fotos mit Augenklappe, den Aufruf zu Memes startete. Der Artikel legt dar:

"Es dauerte nicht lange, bis im Netz ein Foto von ihm  – Scholz  – mit gleich zwei Augenklappen erschien. Die Frage dazu: 'Herr Bundeskanzler, haben Sie diesen Bericht zum Cum-Ex-Skandal gelesen?'"

Als erste Reaktion hätte aus Sicht der Verfassungsrechtlerin Jelena von Achenbach, "die von der Grünen-Fraktion als Sachverständige im Bundestag zu dem Thema gesprochen hatte", die Unionsfraktion "in ihren Fragen für den Untersuchungsausschuss stärker einen Bundesbezug formulieren müssen". Sie würde laut Tagesschau-Artikel jedoch "Sympathien" hinsichtlich der "Fragen zur politischen Glaubwürdigkeit von Olaf Scholz" hegen, da sie der Überzeugung sei, dass "auch das Handeln eines Bundeskanzlers vor seiner Amtszeit untersucht werden darf.""

Quelle: RT DE

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