Aktuelle Beschlusslage des AfD-Bundesverbandes zu PEGIDA (Dresden)
Archivmeldung vom 05.03.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAm vergangenen Wochenende kam es in verschiedenen Pressemeldungen zu einer fehlerhaften Interpretation des vom Konvent der Alternative für Deutschland am 3. März 2018 gefassten Beschlusses – der dabei lediglich die seit August 2016 bestehende Sachlage klarstellte -, was wiederum zu mehr oder weniger lebhaften Diskussionen in unserer Partei führte.
Wir wollen Sie deshalb auf diesem Weg über die derzeitige Rechts- bzw. Beschlusslage informieren, die sich tatsächlich nur in einem Punkt geändert hat und wie folgt zusammenfassen lässt:
- AfD-Mitglieder können auf Veranstaltungen der PEGIDA Dresden auftreten bzw. reden, sofern sie dabei keine AfD-Symbole verwenden.
- Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern bzw. PEGIDA-Symbolik auf AfD-Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig.
- Redeauftritte von AfD-Mitgliedern auf allen sonstigen -GIDA-Veranstaltungen und Redeauftritte von Vertretern sonstiger -GIDA-Initiativen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt.
In den folgenden Anlagen sowie im finden Sie ergänzend den Wortlaut der damit im Zusammenhang stehenden Beschlüsse von Konvent und Bundesvorstand:
Der Konvent fasste am 3. März 2018 folgenden Beschluss:
- „Der Konvent stellt entsprechend der geltenden Gesetzes- und Rechtslage fest, dass es AfD-Vertretern möglich ist, bei Veranstaltungen von PEGIDA (Dresden) eigene Positionen öffentlich zu vertreten.“
Diese Konventsentscheidung korrigiert nur in einem Punkt die zuvor vom Bundesvorstand (am 20.05.2018) und vom Konvent (am 04.06.2016) gefassten Beschlüsse – und zwar genau den Vorgaben des Bundesschiedsgerichts-Urteils vom 03.08.2016 entsprechend.
Daher sieht die aktuelle und damit geltende Beschlusslage des Bundesvorstandes unter Berücksichtigung des Bundesschiedsgerichts-Urteils wie folgt aus:
„Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder [nicht] mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“
Und die aktuelle und damit geltende Beschlusslage des Konvents unter Berücksichtigung des Bundesschiedsgerichts-Urteils hat folgenden Wortlaut:
„Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt, dass AfD-Mitglieder [nicht] mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei PEGIDA-Veranstaltungen sowie weder als Redner noch mit Parteisymbolen auf allen sonstigen Gida-Veranstaltungen auftreten dürfen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern/ Gida-Vertretern und PEGIDA-Symbole/ Gida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.“
In diesem Zusammenhang ist außerdem der Beschluss des Bundesvorstandes aus seiner Telefonkonferenz vom 26.02.2018 zu erwähnen:
„Solange Lutz Bachmann im Vorstand des ‚PEGIDA Förderverein e.V.‘ vertreten ist, hält der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland an seiner bestehenden Beschlusslage (vom 20.05.2016) bzw. der durch das Bundesschiedsgericht mit Urteil vom 03.08.2016 verfügten Aktualisierung fest (‚Der Bundesvorstand beschließt, dass AfD-Mitglieder nicht mit Parteisymbolen bei PEGIDA-Veranstaltungen auftreten sollen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern und PEGIDA-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.‘)“
Quelle: AfD Deutschland