Oppermann: Rentenpläne der Koalition sind "gerecht"
Archivmeldung vom 20.01.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtThomas Oppermann, Fraktionschef der SPD im Bundestag, hat die Rentenpläne der Großen Koalition vehement verteidigt: "Es ist nur gerecht, dass Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben, mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen können. Und es ist auch gerecht, dass wir bei der Rente mehr für Mütter tun", sagte er der "Bild-Zeitung". Eine Last für kommende Generationen könne er nicht erkennen, so der SPD-Fraktionschef.
"Denn die Jungen werden später auch von einer verbesserten Rente profitieren. Und gleichzeitig schaffen wir mit Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung neue Chancen für junge Menschen. Deren Perspektiven hängen nämlich vor allem davon ab, ob Deutschland eine starke Industrienation bleibt", erklärte Oppermann.
Auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt fürchtet der Sozialdemokrat nicht. "Niemand wird in Frührente geschickt. Die Meisten werden länger arbeiten, weil der Lohn immer höher sein wird als jede Rente und viele Menschen auch gerne arbeiten. Andere Maurer etwa oder Krankenschwestern können einfach nicht mehr und freuen sich nach 45 Arbeitsjahren zu Recht auf ihren verdienten Ruhestand."
Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) habe eine kluge Lösung vorgeschlagen, hinter der sich alle versammeln könnten, so der Sozialdemokrat. "Danach werden jene Zeiten der Arbeitslosigkeit anerkannt, in denen die Betroffenen das Arbeitslosengeld I bezogen haben. Bei den allermeisten wird das weniger als 5 Jahre sein."
Arbeitgeberpräsident: Rentenpaket gefährdet Wachstum und Jobs
Die Arbeitgeberverbände haben ihre Kritik am geplanten Rentenpaket der Großen Koalition verschärft: "Es ist falsch, die mühsamen Reformanstrengungen der vergangenen Jahre zur Stabilisierung des Rentensystems und zur fairen Lastenverteilung des demografischen Wandels leichtfertig zu verspielen", sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer der "Rheinischen Post".
Die absehbar steigenden Rentenbeiträge "werden sich mittelfristig negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken - zumal mit der Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung bereits die nächste Zusatzbelastung angekündigt ist", sagte Kramer. Er forderte die Koalition auf, zumindest die Erhöhung der Mütterrenten "von Anfang an aus Steuermitteln" und nicht aus der Rentenkasse zu finanzieren.
"Wichtig ist auch, dass die abschlagfreie Rente mit 63 durch strikte Begrenzung der Zugangsvoraussetzungen so ausgestaltet wird, dass möglichst wenig Anreize für Frühverrentungsprogramme entstehen", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Metallarbeitgeber warnen vor neuem Vorruhestand
Die Rentenpläne der Koalition stoßen weiter auf massive Kritik aus der Industrie. "Die Pläne sind das krasse Gegenteil von Generationengerechtigkeit. Bereits gut versorgte Rentnergenerationen profitieren. Die Kosten müssen die Jüngeren tragen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, dem "Handelsblatt". "Im Grunde genommen verfressen wir unsere Zukunft, weil immer mehr ins Soziale geht."
Infrastruktur, Bildungssektor und Kinderbetreuung blieben dagegen unterfinanziert, kritisierte Zander. Zander fürchtet vor allem Probleme für Unternehmen der Metallbranche durch die abschlagsfreie Rente mit 63. "Damit wird der mühsam eingeleitete Mentalitätswandel zugunsten älterer Arbeitnehmer konterkariert. Unsere Unternehmen wollen die Beschäftigten aber halten, weil sie deren Wissen und deren Erfahrung brauchen und schätzen", sagte Zander.
Gleichwohl erwartet auch die "Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände" (BDA) eine neue Vorruhestandswelle, wenn das Gesetz in den anstehenden Beratungen nicht verändert wird. Nach ihren Berechnungen kann jeder vierte zwischen 63 und 65 die neue Leistung in Anspruch nehmen. Die unbegrenzte Anrechnung von Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs eröffnet ihnen die Chance, bereits mit 61 den Job zu verlassen und bis zum Frührentenbeginn 24 Monate Arbeitslosengeld I zu beziehen.
Um solchen Vorruhestandsmodellen den Boden zu entziehen, fordert die BDA in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes, Zeiten der Arbeitslosigkeit unmittelbar vor Rentenbeginn nicht anzuerkennen. Zudem sollen maximal drei Jahre Arbeitslosengeld berücksichtigt werden und Zeiten der Krankheit und des Bezugs von Übergangsgeld nicht berücksichtigt werden. Generell von der Rente mit 63 ausgeschlossen werden sollte zudem, wer bereits einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat.
Quelle: dts Nachrichtenagentur