Ex-Verfassungsgerichtspräsident für Zurückweisungen an Grenzen
Archivmeldung vom 07.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, fordert die Bundesregierung auf, Asylbewerber an der deutschen Landesgrenze zurückzuweisen.
Zu "Bild" (Samstagausgabe) sagte Papier: "Ich halte Zurückweisungen nach
Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für
geboten. Nach Paragraf 18 ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten
einreisen, die Einreise zu verweigern."
Deutschland sei
"ausnahmslos von sicheren Drittstaaten" umgeben. Laut Papier gibt es
keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem
Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt
Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach
Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen. "Die jetzige Praxis,
die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl
ausspricht, halte ich für nicht zulässig", sagte Papier der "Bild".
Der
Jurist fordert die Rückkehr zu geltendem Recht: "Die etwa aus
humanitären Gründen mögliche Ausnahme wurde an den Außengrenzen
Deutschlands zur Regel, das ist widerspricht dem Sinn des Asylrechts."
Zu Einwänden, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie
den "Dublin-II-Verordnung" an der deutschen außengrenze nicht ohne
weiteres möglich, sagte Papier: "Die Frage stellt sich eigentlich nicht.
Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der
staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen."
Ein
souveräner Staat könne "nicht gezwungen werden, jeder Person aus der
Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu
gewähren". Papier: "Der Kernbereich der staatlichen Souveränität
Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über
europäischem Recht."
Papier fordert auch die Abschaffung des
subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form: "Deutschland kann aus
humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz
gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches
Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf
Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des
europäischen Rechts."
Quelle: dts Nachrichtenagentur