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Ex-Verfassungsgerichtspräsident für Zurückweisungen an Grenzen

Freigeschaltet am 07.09.2024 um 06:41 durch Sanjo Babić
Hans-Jürgen Papier (2020), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2020), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, fordert die Bundesregierung auf, Asylbewerber an der deutschen Landesgrenze zurückzuweisen.

Zu "Bild" (Samstagausgabe) sagte Papier: "Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten. Nach Paragraf 18 ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern."

Deutschland sei "ausnahmslos von sicheren Drittstaaten" umgeben. Laut Papier gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen. "Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig", sagte Papier der "Bild".

Der Jurist fordert die Rückkehr zu geltendem Recht: "Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme wurde an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel, das ist widerspricht dem Sinn des Asylrechts." Zu Einwänden, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie den "Dublin-II-Verordnung" an der deutschen außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier: "Die Frage stellt sich eigentlich nicht. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen."

Ein souveräner Staat könne "nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren". Papier: "Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht."

Papier fordert auch die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form: "Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren. Aber aus dieser Ermessensentscheidung ist über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar. Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts."

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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