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BVGB zum Bericht des Bundesrechnungshofes zur Geldwäscheprävention im Nicht-Finanzsektor

Archivmeldung vom 27.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldwäsche (Symbolbild)
Geldwäsche (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2020 den Bericht "Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Financial Intelligence Unit (FIU)" vorgelegt. In dieser Bestandsaufnahme zeigt er erhebliche Defizite bei der Geldwäschebekämpfung im Nicht-Finanzsektor (NFS) auf, teilt der Bundesverbandes der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) mit.

Das Papier konstatiert: die "festgestellte Aufsicht" entspräche "nicht den gesetzlichen Anforderungen", sodass "Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (...) nicht effektiv und wirksam bekämpft" werden könnten, berichtet u.a. das Handelsblatt.

Weniger als ein Prozent der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die Behörden stammten aus dem Nicht-Finanzsektor. Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes gebe es dort "keine wirksame Geldwäscheaufsicht". Verpflichtete aus diesem Bereich müssten nur "höchstens alle 200 Jahre mit einer Prüfung rechnen".

BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis stellt dazu fest: "Der Bericht zeigt eindeutig, dass der bisherige behördliche Fokus zu einem extremen Ungleichgewicht der Geldwäschebekämpfung zwischen Finanz- und Nicht-Finanzsektor geführt hat. Anstatt dieses zu beheben, wird alles für eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung getan.

Während der EU-Aktionsplan zur Geldwäsche im vergangenen Jahr noch die Wichtigkeit von Harmonisierung und Vereinheitlichung in verschiedenen EU-Staaten und Sektoren identifizierte, wird die kommende EU-Verordnung den Schwerpunkt wieder auf den Finanzsektor legen.

Auch auf nationaler Ebene scheint das Problem aller Voraussicht nach weiter bestehen zu bleiben. Der Referentenentwurf des BMF zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche sieht den Registerzugang über eine digitale Schnittstelle nur für Geldwäschebeauftragte im Finanzsektor vor. Die Unwucht zwischen den Sektoren wird nicht ausgeglichen - sie wird vergrößert."

Insgesamt zeigt sich an dem abgegebenen Bericht des Bundesrechnungshofes, dass der Druck auf Behörden und damit auch auf GwG-Verpflichtete weiter steigen wird, während gleichzeitig dringend benötigte digitale Registerzugänge für die Geldwäschebeauftragten des Nicht-Finanz-Sektors nicht möglich sind. BVGB Gründungsvorstand Christian Tsambikakis: "Durch den Bericht muss das Thema der Geldwäscheprävention im Nicht-Finanz-Sektor wieder auf die politische Agenda kommen. Klar ist: Deutschland darf nicht das Geldwäscheparadies bleiben, das es derzeit ist."

Quelle: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten e.V. (BVGB) (ots)

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