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Lauterbach will Homosexuellen Blutspende erlauben

Archivmeldung vom 10.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)

Bild: Screenshot/Youtube/ntv/Reitschuster/Eigenes Werk

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will sich dafür einsetzen, dass homosexuelle Männer Blut spenden dürfen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. "Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein", heißt es darin.

Mit der geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer verpflichtet, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben", sagte Lauterbach dem RND.

"Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist", sagte der SPD-Politiker. Nach der maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei "häufig wechselnden" Partnern. Die Richtlinie war zuletz t 2021 zwar leicht entschärft worden, die Deutsche Aidshilfe und andere Verbände sprachen aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen. Im Koalitionsvertrag einigten sich die Ampel-Parteien schließlich darauf, für eine Gleichbehandlung zu sorgen. Nach dem Entwurf des Änderungsantrags wird nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf "Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person" ermittelt werden darf.

"Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig", heißt es in der Begründung. Zudem dürften die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein. Die Bundesärztekammer hat nach dem für den 1. April geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung vier Monate Zeit, im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut eine neue, diskriminierungsf reie Richtlinie auszuarbeiten. Reißt die Ärztekammer diese Frist, wird ihr die Aufgabe entzogen. Die Richtlinie soll dann vom Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) geändert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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