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Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) beginnt Arbeit als Selbstkontrolle nach NetzDG

Archivmeldung vom 03.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise werden Hasskommentare von Links toleriert und jede Kritik, auch sachliche an Linksgerichtete Aussagen oder dem menschengemachten Klimawandel, als Hasskommentar eingestuft der zu einer Sperrung führen kann.
Staatliche Zensur zu deinem Schutz? Merkwürdigerweise werden Hasskommentare von Links toleriert und jede Kritik, auch sachliche an Linksgerichtete Aussagen oder dem menschengemachten Klimawandel, als Hasskommentar eingestuft der zu einer Sperrung führen kann.

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) wurde vom Bundesamt für Justiz als erste Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt. Die FSM beginnt im März 2020 mit der Arbeit. Bisher haben sich Facebook und YouTube der Selbstregulierung angeschlossen.

Ihnen ist es nun möglich, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen. Voraussetzungen für die Anerkennung der FSM waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen.

Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft. Zu diesem NetzDG-Prüfausschuss gehören rund 50 Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Fälle entscheiden. Die Anbieter sind an die Entscheidungen des Gremiums gebunden und müssen bei Rechtswidrigkeit dafür sorgen, dass der Inhalt in Deutschland nicht mehr abrufbar ist.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: "Die FSM zeichnen viele Jahre Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden. Wir hoffen, dass unsere unabhängigen Expertinnen und Experten wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität bieten können."

Weitere Informationen und eine Grafik, die den Beschwerdevorgang verdeutlicht, finden Sie unter www.fsm.de/de/netzdg.

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.

Quelle: FSM e.V. (ots)


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