Union warnt Ampel in Haushaltsberatungen vor Verfassungsbruch
Archivmeldung vom 09.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Unionsfraktion warnt die Bundesregierung davor, einen verfassungswidrigen Haushaltsentwurf in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. CDU/CSU berufen sich dabei auf einen kritischen Bericht des Bundesrechnungshofes, über den der "Spiegel" berichtet hatte.
"Der Finanzminister sollte den Bericht des Rechnungshofs sehr ernst
nehmen, vor allem die Hinweise auf 'hohe verfassungsrechtliche
Risiken'", sagte Mathias Middelberg, stellvertretender Vorsitzender der
Unionsfraktion im Bundestag, dem "Spiegel". "Das betrifft insbesondere
zwei Punkte: die Berechnung der zulässigen Neuverschuldung für den
Nachtragsetat für dieses Jahr und die Verbuchung von Rückflüssen aus den
Corona-Krediten für den Haushalt 2025."
Die obersten
Finanzkontrolleure des Bundes hatten der Ampel fehlende "Sorgfalt und
Solidität" vorgeworfen. Der Rechnungshof warnt die Abgeordneten im
Parlament ausdrücklich davor, den von der Regierung im Sommer
präsentierten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr zu beschließen.
"Der Bundestag sollte sich hierauf nicht einlassen", heißt es im Papier.
Eine Verabschiedung berge "ein weiteres hohes verfassungsrechtliches
Risiko". Die Regierung habe die aus ihrer Sicht zulässige
Neuverschuldung um 3,4 Milliarden Euro zu hoch angesetzt - weil
Privatisierungserlöse in dieser Höhe unberücksichtigt geblieben seien.
CDU-Haushaltsexperte
Middelberg teilt die Kritik der Rechnungsprüfer: Zu Recht bemängelten
sie die fehlende Berücksichtigung von Privatisierungserlösen aus dem
Verkauf von Anteilen an Post und Telekom bei der Berechnung der
zulässigen Neuverschuldung für 2024.
"Verfassungsrechtlich noch
problematischer ist die Buchung der Rückflüsse aus Maßnahmen, die durch
Corona-Kredite finanziert wurden", sagte er. Dabei gehe es unter anderem
um Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen (rund 300 Millionen Euro) und
um Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur
Abfederung der Energiekrise (rund 2,9 Milliarden Euro).
"Diese
Rückflüsse aus Notlagen-Krediten will die Regierung jetzt zur
allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwenden. Das riecht schon wieder
gewaltig nach 'Umwidmung' von Krisengeldern, die das
Bundesverfassungsgericht im Urteil zum Nachtragshaushalt 2021
ausdrücklich moniert hatte", sagte Middelberg. "Christian Lindner muss
diese Buchungen zügig korrigieren, damit er nicht wieder einen
verfassungswidrigen Haushalt produziert", forderte der CDU-Politiker.
Quelle: dts Nachrichtenagentur