Verfassungsgerichtshof entlarvt Wahlrechtsreform als politisches Manöver
„Wir sind heute hier zusammengekommen, um einmal mehr gebührend die neueste Bauchlandung unseres sehr verehrten Innenministers zu feiern: seine vernichtende Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof.“ Mit diesen Worten begann AfD-Fraktionsvize Dr. Rainer Balzer MdL seinen Debattenbeitrag zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Wahlrechtsreform.
Dr. Balzer weiter: „Der Sprung aus dem 10-Meter-Elfenbeinturm der ministeriellen Besserwisserei endete unsanft im leeren Becken der Verlierer. Wie schön, dass Sie auch einmal diese Erfahrung machen dürfen. Die Panik des Ministers, der Grünen und der GrünDU, vor einem Erfolg der geplanten Volksabstimmung zur Reduzierung der Wahlkreise muss gigantisch gewesen sein.
Sonst hätte er sich nicht mit einer dermaßen fadenscheinigen Begründung für die angebliche Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrens lächerlich gemacht. Wo steht denn das Wort ‚ausgewogen‘? Der Minister war die denkbar schlechteste Instanz für die Bewertung dieser Frage, denn er ist ebenso befangen wie parteiisch, da seine Partei davon profitiert, dass alles bleibt, wie es ist.“
Das gesamte Gesetzgebungsverfahren zum neuen Wahlrecht im Frühjahr 2022 war von Merkwürdigkeiten begleitet, resümiert Balzer. „So sollten die Kosten einer wahrscheinlichen Aufblähung unter Verschluss bleiben: Der Landesrechnungshof weigerte sich monatelang mit widersprüchlichen Gründen, den internen Prüfbericht zur drohenden Aufblähung offen zu legen, obwohl die eigentliche Hammer-Zahl – 200 Millionen Euro – schon in Umlauf war.
Wir von der AfD waren die einzige Fraktion, die sich kompromisslos für die Beibehaltung des bewährten Ein-Stimmen-Wahlrechts in unserem Land ausgesprochen hat. Nur dieses Wahlrecht war basisdemokratisch im besten Sinne des Wortes, unfähige Abgeordnete konnten vom Wähler geschasst werden. Mit dem neuen Recht wurden nun Diätenbiotope für einflussreiche Abgeordnete mit praktisch lebenslanger Mandatsgarantie geschaffen. Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt und fordern, dass das Wahlrecht endlich wieder so gestaltet wird, dass es den Bürgern und nicht den Parteien dient.“
Quelle: AfD BW