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GdP drängt nach Flughafen-Blockade auf schärfere Strafen

Archivmeldung vom 24.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.
Die Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP.

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Nach der Blockade des Flughafens Köln/Bonn durch Klimaaktivisten drängt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf schärfere Strafen. Die bereits vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes müsse zügig umgesetzt werden, sagte der Vorsitzende des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der "Rheinischen Post".

"Wir brauchen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe." Bisher erhielten die Täter nur ein Bußgeldverfahren. Darüber hinaus sei wichtig, "dass Flughafenbetreiber verpflichtet werden, bundesweit einheitliche und der heutigen Zeit angepasste Sicherheitsstandards einzuführen".

Roßkopf ergänzte: "Dies ist kein lapidares Vorgehen dieser Aktivisten. Höhere Strafen sind notwendig und ein Regressanspruch der Flughafenbetreiber muss zwingend erfolgen." Die Gefahr, die von den Blockierern für den Luftverkehr ausgehe, sei immens, so Roßkopf. "Und die Kosten wegen vieler Flugausfälle sind hoch."

In der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett den Entwurf zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem die Einführung eines neuen Tatbestandes vor: So soll das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens unter Strafe gestellt werden, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Wer sich oder einem anderen zur Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann dann nach dem Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt.

Führt eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe, bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) verurteilte die Blockade der "Letzten Generation" am Flughafen Köln/Bonn ebenfalls scharf und drängte auf einen schnellen Beschluss der geplanten Verschärfung Des Luftsicherheitsgesetzes durch den Bundestag. "Wer gewaltsam auf Flughäfen eindringt, Rollfelder besetzt und Maschinen blockiert, gefährdet Menschenleben", sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Mittwoch.

"Mit der Einführung von Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren Haft für das Eindringen auf Flughäfen geben wir den Richtern ein Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen", fügte er hinzu.

Wissing empfahl dem Flughafen Köln/Bonn, dafür zu sorgen, "dass die Störer für den entstandenen Schaden geradestehen müssen". Klimaschutz dürfe nicht als Vorwand für kriminelle Aktionen genutzt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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