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In der realen Welt erlaubt, in der virtuellen Realität verboten?

Archivmeldung vom 11.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Internet zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit
Das Internet zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit

Google-StreetView, Wikileaks und Facebook – alles, was neu ist im Internet löst sofort heftige Debatten aus, neue Regeln werden gefordert. Zurecht? Gérard Bökenkamp befasst sich in einem Positionspapier intensiv mit diesen Fragen. Sein Fazit: Unsere Rechtsordnung ist bereits gut gerüstet.

Die Netzpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Diskussion geworden. Das 100. Position Liberal vom Liberalen Institut behandelt das Spannungsfeld von Datenschutz und Informationsfreiheit im Hinblick auf die Entwicklung der neuen Medien. Die historische Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden beschrieben. Dabei geht das Papier insbesondere auf Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchung ein, auf die Verwendung privater Daten in sozialen Netzwerken und auf die Kontroversen um Google-StreetView und Wikileaks.

www.freiheit.org hat mit dem Autor über die Publikation gesprochen:

Gérard Bökenkamp Brauchen wir neue Gesetze und Regelungen?

Das Internet sollte weder ein rechtsfreier Raum, noch ein überregulierter Raum sein. Die deutsche Rechtssprechung hat aus meiner Sicht einen Königsweg gefunden. Das ist die Analogiebildung. Was in der realen Welt erlaubt ist, das sollte in der virtuellen Realität nicht verboten sein. Wenn wir die Sache genauer betrachten, dann ist der Unterschied zwischen alten und neuen Medien nicht so groß, wie das auf den ersten Blick erscheint.

Wo kommt die Analogiebildung zum tragen?

Etwa in Fragen der Pressefreiheit: Wenn zum Beispiel der SPIEGEL oder die New York Times aus geheimen Regierungsdokumenten zitieren dürfen, dann gilt das auch für Wikileaks, insbesondere da inzwischen auch die klassischen Medien ihre Nachrichten online veröffentlichen. Der Übergänge sind also fließend. Der einzige Unterschied erkennbare Unterschied zwischen einer Zeitungskolumne und einem Blog im Internet ist die Art des Zugangs. Ähnliche Analogien lassen sich auch zwischen der klassischen Katalogbestellung oder dem Bestellfernsehen und online abgewickelten Bestellungen herstellen. Man muss das Rad also nicht neu erfinden.

Wie sehen aus Ihrer Sicht die Leitlinien einer liberalen Netzpolitik aus?

Im Grunde stimmt die herrschende Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts mit ihrer starken Betonung der Meinungs- und Presse- und Informationsfreiheit weitgehend mit dem liberalen Credo überein. Dies ist sicher ein wichtiger Orientierungsrahmen. Aufgeregte Debatten, die im Wesentlichen der persönlichen Profilierung einzelner Politiker dienen, kann man also oft mit einem nüchternden Hinweis auf diese Rechtsprechung und die logischen Folgen einer Regulierung für die nicht virtuelle Realität kontern. Auch die Kontroverse über Google StreetView hätte in ruhigeren Bahnen laufen können, wenn man sich frühzeitig mit der verfassungsrechtlichen Lage auseinandergesetzt hätte. 

Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

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