Nahles: SPD darf nicht die Fehler der FDP machen
Archivmeldung vom 03.04.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtUm gegen Angela Merkel und die von ihr geführte Union in der Bundesregierung zu bestehen, darf die SPD nicht den gleichen Fehler machen wie vor ihr die FDP, rät Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ihrer Partei. "Wer kurzfristig nur an den eigenen parteipolitischen Gewinn denkt, der scheitert", sagte Nahles der "Leipziger Volkszeitung" (Freitagsausgabe). "Das haben wir bei der FDP gesehen. Wir gehen konstruktiv und mit guten Gesetzen ran", so die Ministerin über die alternative SPD-Strategie an Merkels Seite.
Auf die Frage, ob sie sich nach ihrer herausgehobenen Themenwoche mit dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn und zur Rentenpolitik bereit fühle, zukünftig mit Ursula von der Leyen, der starken Frau von der CDU, in den Kampf um das Kanzleramt einzutreten, meinte die SPD-Politikerin: "Da möchte Frau Merkel vielleicht auch ein Wörtchen mitreden. Aber im Ernst: Ich bin richtig froh, gestalten zu können und Arbeitsministerin zu sein. Und das will ich bleiben."
Wirtschaftsweisen-Chef: Mindestlohn kann Arbeitsplätze kosten
Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat der Einschätzung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) widersprochen, wonach der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zu Jobverlusten führt: "Ein Mindestlohn in der derzeit angestrebten Höhe birgt meiner Einschätzung nach die Gefahr, dass neben Langzeitarbeitslosen beispielsweise auch Geringqualifizierte, Jugendliche und viele Arbeitnehmer in Ostdeutschland ihren Arbeitsplatz verlieren würden", sagte Schmidt der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Entsprechend sollte man über Ausnahmen für diese Personengruppen zumindest nachdenken", empfahl der Chef des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Nahles hatte dagegen erklärt, sie erwarte "keinerlei Beschäftigungseffekte" durch den Mindestlohn. Schmidt begrüßte, dass Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beginn einer Tätigkeit vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen werden sollen. "Die Ausnahme ist richtig, weil der Mindestlohn den Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren oder ihn sogar verhindern würde", sagte Schmidt. Noch besser wäre allerdings eine noch längere Spanne als sechs Monate, sagte Schmidt.
FDP-Chef Lindner hat Bedenken gegen Mindestlohn-Gesetz
FDP-Chef Christian Lindner hat Bedenken gegen das Gesetz der Bundesregierung zum Mindestlohn geäußert. "Ich gönne jedem ein ordentliches Einkommen", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Er sei aber "in Sorge, dass dieser Mindestlohn zur Hürde werden wird, die gering Qualifizierte überwinden müssen, um eine Stelle zu bekommen". Es fehle ein Programm "zur Qualifizierung jener 1,5 Millionen Erwachsenen zwischen 25 und 35 Jahren, die die über keinerlei Schul- und Berufsabschluss verfügen", kritisierte Lindner.
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einem Gesetzentwurf zum Mindestlohn zugestimmt. Nun kann sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Geplant ist, dass der Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 startet, wobei für eine Übergangszeit von zwei Jahren auch tariflich vereinbarte Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde möglich sind.
Laut Arbeitsministerin Andrea Nahles werde der Mindestlohn "für mehr Gerechtigkeit" in Deutschland sorgen "und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen".
Kabinett billigt Gesetzentwurf zum Mindestlohn
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn zugestimmt. Der nachjustierte Entwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht vor, dass Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten grundsätzlich von der Lohnuntergrenze in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ausgeklammert werden. Auch Jugendliche unter 18 Jahren und Ehrenamtliche sind von der Lohnuntergrenze ausgenommen.
Nach dem Kabinettsentschluss kann sich nun der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Geplant ist, dass der Mindestlohn zu Beginn des Jahres 2015 startet, wobei für eine Übergangszeit von zwei Jahren auch tariflich vereinbarte Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde möglich sind. Laut Nahles werde der Mindestlohn "für mehr Gerechtigkeit" in Deutschland sorgen "und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen".
Scharfe Kritik kam unterdessen vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, der die Mindestlohnregelung als "üble Diskriminierung" und Einstieg in einen "Zwei-Klassen-Arbeitsmarkt" kritisierte. "Der Ausschluss ehemaliger Langzeitarbeitsloser vom Mindestlohn ist ein empörender Fall von Diskriminierung und führt die Idee des Mindestlohns als einheitliche Lohnuntergrenze für jede Form der Erwerbstätigkeit in Deutschland ad absurdum", monierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Im Unterschied zu Praktikanten oder Auszubildenden gehe es hier um ganz reguläre Beschäftigungsverhältnisse. "Der Grundsatz gleiches Geld für gleiche Arbeit wird hier mit Füßen getreten", so Schneider.
Die FDP griff unterdessen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an. "Kanzlerin Merkel verrät mit diesem Gesetzentwurf das Erbe Ludwig Erhards", sagte das FDP-Präsidiumsmitglied Michael Theurer. "Durch den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn besteht die akute Gefahr, dass genau jene zu Verlierern werden, denen er eigentlich helfen soll. Die guten Zahlen auf dem Arbeitsmarkt geraten durch den Arbeitsplatzkiller Mindestlohn in Gefahr." Die Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Jugendliche seien "lediglich Kosmetik und verdecken die eigentlichen Probleme", die der Mindestlohn mit sich bringe, so Theurer weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur