Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 - Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit
Archivmeldung vom 02.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erzielte 2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag von 8,009 Mrd. Euro. Nach der rückläufigen Entwicklung der vergangenen drei Jahre sind die Erträge damit erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Der Anstieg fiel mit 0,43 % jedoch nur minimal aus. Insgesamt 7,858 Mrd. Euro flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Mio. Euro erhielten die Landesmedienanstalten.
Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten zum Vorjahr um 1,4 % auf 3,9 Mio. zunahm, stieg die Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Mio. - ein Plus von 1 %. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind: Erstmals mussten 2018 über 3 Mio. Personen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.
Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren - sie sank 2018 um 17,7 % auf 3,5 Mio. Grund für den erneuten Rückgang ist der Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag neu angemeldet worden waren. Einige der Neuangemeldeten hatten nicht auf die Klärungsschreiben des Beitragsservice reagiert und waren so ins Mahnverfahren gerutscht.
Deutlich steigern konnte der Beitragsservice die Nutzung seiner Online-Services. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Aufrufe der Website rundfunkbeitrag.de um fast ein Fünftel (18,5 %) auf 31,7 Mio. zu. Die Zugriffe auf die Online-Formulare erhöhten sich um 42,6 % auf 2,88 Mio. Fast alle eigeninitiierten Anmeldungen zum Rundfunkbeitrag werden mittlerweile online übermittelt. Auch die positive Resonanz auf das Service-Portal für Unternehmen hält unvermindert an. Die Anzahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte auf rund 219.000. Das ist 11 % mehr als im Vorjahr.
Für mehr Beitragsgerechtigkeit - Meldedatenabgleich 2018 stabilisiert Wohnungsbestand
Hauptgrund für den leichten Anstieg des Wohnungsbestandes beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der zweite bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 startete. Zu diesem Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten zu allen volljährigen Bürgern/-innen an den Beitragsservice. Der Abgleich soll sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt, und für Beitragsgerechtigkeit sorgen.
Potenzielle Beitragszahler/-innen, deren Anschrift keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden konnte, wurden vom Beitragsservice angeschrieben, um zu klären, ob eine Anmeldung notwendig ist. Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice insgesamt 3,3 Mio. Klärungsschreiben. Die letzten Erstklärungsschreiben wurden im Februar 2019 versandt. Teilten die Angeschriebenen mit, dass für die jeweilige Wohnung bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wurden alle Angaben unverzüglich gelöscht.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 meldete der Beitragsservice auf dieser Basis rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Ein abschließendes Fazit, insbesondere zu den Ertragsauswirkungen des Meldedatenabgleichs, ist erst möglich, wenn alle Rückmeldungen bearbeitet worden sind. Dies wird voraussichtlich im kommenden Jahr der Fall sein.
"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."
Bundesverfassungsgericht fordert Befreiungsmöglichkeit für Nebenwohnungen - Beitragsservice sorgt für rasche Umsetzung des Urteils
Neben der Durchführung des bundesweiten Meldedatenabgleichs war die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018 eine der zentralen Herausforderungen des Beitragsservice im Berichtsjahr. Das Gericht hat den Rundfunkbeitrag grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl legte es fest, dass bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem Tag der Urteilsverkündung diejenigen Personen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung zu befreien sind, die bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung zahlen.
Da der Beitragsservice bis dato keine Informationen zu Nebenwohnungen erfasst und gespeichert hatte, bestand nach dem Urteil die dringlichste Aufgabe darin, Systeme und Prozesse entsprechend neu zu gestalten. Zeitnah stellte der Beitragsservice den Beitragszahlern/-innen ein neues Antragsformular bzw. einen Online-Dialog auf rundfunkbeitrag.de zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen zur Verfügung.
Bis Ende 2018 gingen insgesamt 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein. Das entspricht einem arbeitstäglichen Aufkommen von rund 2.000 Vorgängen. Bis zum Stichtag 31. Dezember konnte bereits gut die Hälfte dieser Vorgänge bearbeitet werden. Auch wenn sich die Vorgangszahlen seither deutlich reduziert haben, wird die Bearbeitung der Anträge das Geschäft im Beitragsservice noch in den kommenden Monaten maßgeblich bestimmen. "Eine Aussage zur Gesamtzahl an Nebenwohnungen, für die in keinem Fall ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, sowie zu den Ertragsauswirkungen ist derzeit auch wegen fehlender Erfahrungswerte bzw. amtlicher Daten noch nicht abschließend möglich", so Dr. Stefan Wolf. Ein klareres Bild werde man in einigen Monaten haben, sobald das Gros der Vorgänge abgearbeitet sei. Zum 31. Dezember 2018 führte der Beitragsservice rund 19.500 befreite Nebenwohnungen in seinem Bestand.
ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter rundfunkbeitrag.de.
Quelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ots)