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CDU-Arbeitnehmerflügel gegen Änderungen am Mindestlohn-Gesetz

Archivmeldung vom 31.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hat Forderungen aus der Wirtschaft, der CSU und dem CDU-Wirtschaftsflügel nach weiteren Einschränkungen beim Mindestlohn scharf zurückgewiesen. Bäumler lehnt Ausnahmen bei Praktikanten und Saisonarbeitern in der Landwirtschaft strikt ab. "Nach sechs Wochen Einarbeitung muss es möglich sein, Praktikanten einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Werbewirtschaft und Filmindustrie betreiben mit ihren Praktika systematisch die Ausbeutung junger Menschen", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online".

Völlig unverständlich sei, dass Arbeitgeber in der Rentendebatte den Fachkräftemangel beklagten und jetzt mit der Streichung von Praktikantenstellen drohten. Bäumler wies zudem darauf hin, dass bis 2017 vom gesetzlichen Mindestlohn durch bundesweite Tarifverträge abgewichen werden könne.

"Schon jetzt gibt es regionale Tarifverträge für Saisonarbeiter, die bis 2017 die stufenweise Anhebung des Mindestlohns vorsehen", sagte der CDA-Vize. "Mit der bundesweiten Ausweitung dieser tariflichen Übergangsfristen wäre eine gesetzliche Ausnahme für die Landwirtschaft überflüssig."

Der Vorsitzende der Unions-Mittelstandsvereinigung MIT, Carsten Linnemann (CDU), hatte zuvor weitreichende Veränderungen beim Mindestlohn-Gesetz gefordert. "Das Gesetz zum Mindestlohn muss noch gründlich überarbeitet werden. Da sind noch viele Änderungen erforderlich", sagte Linnemann dem "Focus".

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sagte: "Wir sehen noch reichlich Diskussionsbedarf." Er wolle mit der SPD unter anderem darüber reden, ob Saisonarbeiter in der Landwirtschaft nicht doch vom Mindestlohn ausgenommen werden sollten.

Teile der Union verlangen weitreichende Änderungen beim Mindestlohn

Wenige Tage vor der ersten Lesung des Mindestlohngesetzes im Bundestag haben Teile der Union weitreichende Änderungen verlangt. Der Vorsitzende der Unions-Mittelstandsvereinigung MIT, Carsten Linnemann (CDU), sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Das Gesetz zum Mindestlohn muss noch gründlich überarbeitet werden. Da sind noch viele Änderungen erforderlich."

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sagte: "Wir sehen noch reichlich Diskussionsbedarf." Er wolle mit der SPD unter anderem darüber reden, ob Saisonarbeiter in der Landwirtschaft nicht doch vom Mindestlohn ausgenommen werden sollten. Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, warnte seine Partei allerdings, man könne nicht Opposition und Regierung zugleich sein. "Ich rate der Union, die Einigung zum Mindestlohn zu beherzigen und jetzt keine neue Diskussion wie bei der Rente vom Zaun zu brechen", so Laumann. Er sage dies "ausdrücklich an die Adresse des Wirtschaftsflügels".  Die Diskussion um den Mindestlohn solle jetzt beendet sein: "Das Buch Mindestlohn ist zu", sagte Laumann.

Die Kritik vom MIT-Vorsitzenden Linnemann richtet sich unter anderem dagegen, dass für freiwillige Praktika von mehr als sechs Wochen der Mindestlohn gezahlt werden soll. "Die Einbeziehung solcher Praktika könnte sich als Boomerang erweisen", sagte er. "Viele Firmen werden ihr Angebot eindampfen müssen." Leidtragende wären Nachwuchskräfte, die parallel zum Studium Praxiserfahrung suchen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Gesetzentwurf bislang vorsieht, dass Arbeitszeitkonten, auf denen Überstunden gesammelt werden, binnen zwölf Monaten ausgeglichen sein müssen. Das soll verhindern, dass der Mindestlohn durch lange Arbeitszeiten unterlaufen wird. Allerdings sehen geltende Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften oft viel längere Zeiten vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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