Luftsicherheitsgesetz soll verschärft werden
Archivmeldung vom 17.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten und in Abstimmung mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erstellten Entwurf zur Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen.
Damit soll ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, um das
vorsätzliche, unberechtigte Eindringen u.a. auf das Rollfeld und die
Start- und Landebahnen eines Flughafens unter Strafe zu stellen, wenn
durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt
wird, teilte das Verkehrsministerium. Wer sich oder einem anderen zur
Luftseite des Flughafens Zugang verschafft, kann dann nach dem
Gesetzentwurf mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft werden. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist
dieses Verhalten lediglich bußgeldbewehrt.
Faeser sagte: "Wer auf
Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den
Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben.
Solche Vorfälle sind auch für viele Unbeteiligte gefährlich, etwa wenn
es medizinische Notfälle gibt. Solche Vorfälle blockieren außerdem
oftmals Zehntausende Reisende und verursachen einen hohen
wirtschaftlichen Schaden."
Dass es in letzter Zeit immer wieder
solche Vorfälle gegeben habe, zeige: "Der Rechtsstaat muss diese Taten
strenger ahnden. Deswegen schaffen wir jetzt einen neuen Straftatbestand
statt dem bisherigen Bußgeldtatbestand. Außerdem müssen die
Flughafenbetreiber mehr zum Schutz ihrer Anlagen tun, dazu stehen wir
mit den Unternehmen im engen Austausch", so Faeser.
Wissing
ergänzte: "Mit diesem Gesetz zeigen wir, dass die Bundesregierung
handlungsfähig ist und keine rechtsfreien Räume duldet. Mit der
Einführung von Freiheitsstrafen geben wir den Richtern ein
Instrumentarium an die Hand, um angemessen zu urteilen." Er setze
darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschrecke und
Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausblieben, so der Minister.
Führt
eine Person beim vorsätzlichen, unberechtigten Eindringen in die
Luftseite eines Flughafens einen verbotenen Gegenstand wie eine Waffe,
bestimmte Messer, ätzende oder giftige Stoffe bei sich, kann diese Tat
in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Gleiches soll gelten, wenn die Person in der Absicht handelt, eine
andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.
Die
Flughafenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheitsbereiche
einschließlich der Rollfelder gegen unbefugtes Eindringen z.B. durch
bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zu sichern. Insbesondere
über die Verbesserung von Zaunanlagen und Toren in Verbindung mit
moderner Signaltechnik stehe die Bundesregierung aktuell mit den
Aufsichtsbehörden der Länder zur Veränderung der gesetzlichen Vorgaben
zum Außenschutz von Flughäfen in einem engen Austausch, so das
Ministerium. Diese Maßnahmen fügten sich in die aktuellen Arbeiten zum
Schutz kritischer Infrastrukturen ein.
Mit dem Gesetzentwurf wird
auch die separate Gebührenfestsetzung je nach Flughafenstandort auf
eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit werde an der derzeitigen
Praxis der Gebührenbemessung an den einzelnen Flughäfen festgehalten, um
"weiterhin Anreize für eine effiziente, kundenfreundliche und
wirtschaftliche Gestaltung der Prozesse zu setzen".
Quelle: dts Nachrichtenagentur