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Rentenversicherung muss bis zu 200.000 Fälle extra prüfen

Archivmeldung vom 28.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Rente mit 63 entwickelt sich zu einem Bürokratiemonster für die Rentenversicherung. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf den aktualisierten Kabinettsentwurf des Rentengesetzes berichtet, muss die Rentenverwaltung in bis zu 200.000 Fällen aufwändig prüfen, ob die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren vorliegen oder nicht.

Dem "Bild"-Bericht zufolge soll die Rentenversicherung notfalls "Versicherungen an Eides statt" von Antragstellern verlangen, wenn sie zwischen 1978 und 2001 arbeitslos waren. Darin sollen sie erklären, dass sie keine Arbeitslosenhilfe bezogen haben, weil der Rentenversicherung diese Angaben nicht vorliegen. "Als Mittel der Glaubhaftmachung können auch Versicherungen an Eides satt zugelassen werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die sollen die Betroffenen direkt bei der Rentenverwaltung abgeben.

Hintergrund für den zusätzlichen verwaltungsaufwand sind Datenlücken in der Rentenverwaltung. Sie kann aus den Rentenkonten nicht ersehen, ob ein Antragsteller Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bzw. Hartz IV bezogen hat. Bei den 45 Versicherungsjahren, die zum Bezug der abschlagsfreien Rente mit 63 nötig sind, sollen zwar Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden, nicht aber Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV. Der Verwaltungsaufwand für die Sonderprüfungen ist riesig. Die Bundesregierung rechnet mit 30 Minuten Aufwand pro Fall, insgesamt mit 100.000 zusätzlichen Arbeitsstunden. Kosten: 650.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen weitere 2 Millionen Euro für eine Neuprogrammierung der Renten-Software.

Im Kabinettsentwurf des Rentengesetzes räumt Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zudem erstmals ein, dass die Rente mit 63 zu einer neuen Welle von Frühverrentungen führen kann. "Im parlamentarischen Verfahren ist zu prüfen, ob und wie Frühverrentung durch eine verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann", zitiert die "Bild-Zeitung" aus dem Begleittext zum Gesetzentwurf. Vor allem die Arbeitgeber haben vor einer neuen Frühverrentungswelle gewarnt. In der Begründung des Gesetzentwurfs versucht die Bundesregierung, diese Ängste zu zerstreuen. So müssten Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz für den früheren Rentenbezug kündigen, heute mit "deutlichen finanziellen Einbußen" infolge von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld rechnen. Außerdem habe sich die "Arbeitswelt seit den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts fundamental verändert". Die "Wertschätzung der Unternehmen gegenüber ihren älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" sei deutlich gestiegen. Ältere Beschäftigte würden wegen des Facharbeitermangels dringend gebraucht. Die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen habe sich von knapp 20 Prozent im Jahr 2000 auf 46,5 Prozent im Jahr 2012 "mehr als verdoppelt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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