Steuergewerkschaft für Reform der strafbefreienden Selbstanzeige
Archivmeldung vom 14.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, fordert eine Reform der strafbefreienden Selbstanzeige. "Bei schwerer Steuerhinterziehung sollte die Selbstanzeige in Zukunft völlig abgeschafft werden", sagte Eigenthaler "Handelsblatt-Online".
Solche Fälle zeichneten sich durch planvolles Vorgehen, durch dubiose Umstände, wie Schwarzgeld, Steueroasen, oder Briefkastenfirmen, vor allem aber durch die Schadenhöhe aus. Deshalb schlage er vor, die Selbstanzeige ab einer Steuerhinterziehung von 50.000 Euro abzuschaffen. Dies lasse sich sehr einfach dadurch regeln, indem der Gesetzgeber den Paragrafen 398 a der Abgabenordnung streicht.
Dagegen sollten Nacherklärungen und Berichtigungen durch den Steuerzahler, die im Finanzamt Alltag seien, weiterhin möglich sein. "Oft ist dabei unklar, ob nur ein Versehen oder schon Absicht vorliegt", erläuterte Eigenthaler. "In kleineren Fällen sollte deshalb die nachträgliche Ehrlichkeit anerkannt und nicht unnötig bestraft werden."
Kieler Finanzministerin für Verschärfung der Selbstanzeige
Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), hat sich dafür ausgesprochen, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten zu erhalten, aber deutlich zu verschärfen. "Mit der Verdoppelung von Strafzuschlag und Nacherklärungsfrist wird das richtige Signal gesendet: Für Steuertäter wird es deutlich teurer und ungemütlicher", sagte Heinold "Handelsblatt-Online". "Künftig soll nur derjenige wieder unter den warmen Mantel der Legalität schlüpfen dürfen, der neben den hinterzogenen Steuern auch einen spürbaren Zuschlag bezahlt."
Laut Heinold wird sich die Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern mit entsprechenden Vorschlägen der Finanzstaatssekretäre befassen. Sie äußerte die Hoffnung, dass die geplanten Verschärfungen zügig umgesetzt werden: "Ich hoffe auf eine Umsetzung schon im Jahr 2015", sagte die Grünen-Politikerin. "Wir erhöhen den Druck auf diejenigen, die noch immer glauben, Geld vor dem Fiskus verstecken zu können. Höchste Zeit also, um sich ehrlich zu machen."
Als bedauerlich bezeichnete Heinold, dass länderübergreifend bisher keine Einigkeit darüber erzielt werden konnte, den Strafzuschlag nach oben gestaffelt auch für den Hinterziehungsbereich von bis zu 50.000 Euro einzuführen. Ein Großteil der Steuerbetrugsfälle betreffe den Hinterziehungsbereich von bis zu 50.000 Euro, sagte die Ministerin. Es sei daher "nicht einzusehen, warum ein Steuerbetrüger hier unter Umständen sogar besser stehen soll, als jemand, der von vornherein ehrlich war".
In der Finanzministerkonferenz wolle sie die ablehnenden Länder noch überzeugen. "Zumal durch die von uns vorgesehene Bagatellgrenze von 2.000 Euro sichergestellt wäre, dass Kleinfälle auch weiterhin ohne Strafzuschlag geregelt werden können."
Quelle: dts Nachrichtenagentur