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Steuersparmodelle: Länderfinanzminister planen Anzeigepflicht

Archivmeldung vom 10.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die deutschen Finanzminister planen eine Anzeigepflicht für Steuervermeidungsmodelle: Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll bereits im kommenden Sommer vorliegen. Das ist laut eines Berichts von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" das Ergebnis eines Beschlusses der Länderfinanzminister-Konferenz vom Donnerstag.

Demnach soll in Zukunft eine "Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen" gelten, nach der zum Beispiel Banken oder Anwälte offenlegen müssen, inwiefern sie Kunden bei der Steuergestaltung beraten. Eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz soll den Gesetzentwurf ausarbeiten. Die Finanzminister haben den Beschluss, der auf eine Initiative der SPD-geführten Länder beziehungsweise auf die ehemalige SPD-Regierung in Schleswig-Holstein zurückgeht, mit zehn zu sechs Stimmen angenommen, schreiben NDR, WDR und SZ. Neben den SPD-Ländern stimmten auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg dafür. Die nun eingerichtete Arbeitsgruppe soll "auch Entwicklungen auf EU-Ebene einbeziehen und den begonnenen fachlichen Austausch mit den berufsständischen Organisationen der steuerberatenden Berufe im Sinne einer praktikablen Ausgestaltung der Regelungen fortsetzen", wie es im Beschluss heißt.

Die Idee einer Meldepflicht für Gestaltungsmodelle ist nicht neu, sie wird bereits seit einigen Jahren diskutiert. Das Bundesfinanzministerium unter dem ehemaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble war in der Vergangenheit sehr zurückhaltend. Zudem fordern die Finanzminister in ihrem Beschluss das Bundesfinanzministerium dazu auf, stärker auf einen "zeitnahen Abschluss der Arbeiten auf EU-Ebene hinzuwirken" und die Initiative der EU-Kommission, eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in der Europäischen Union zu schaffen, zu unterstützen. Deutschland hatte sich zuletzt sehr zögerlich zu diesem Vorschlag geäußert.

Der Beschluss ist eine direkte Reaktion auf die Veröffentlichung der "Paradise Papers", die zahlreiche Steuertricks von Großkonzernen und Einzelpersonen sichtbar gemacht haben. Laut der Beschlussvorlage unterstreicht die Publizierung der "Paradise Papers" den Handlungsbedarf, durch sie seien "Steuervermeidungspraktiken von erheblichem Ausmaß" erkennbar geworden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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