Spahn will Zuverdienste bei Hartz IV auf den Prüfstand stellen
Archivmeldung vom 29.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich für eine Prüfung der Zuverdienst-Selbstbehalte von Hartz-IV-Empfängern ausgesprochen. Er wäre "sehr dafür", sich anzuschauen, "wie die Hinzuverdienstgrenzen sind", sagte Spahn am Donnerstag in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner".
Spahn reagierte damit auf einen Vorschlag von Grünen-Chef Robert Habeck, der in seinem Konzept zur Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates unter anderem vorschlägt, bei Hartz-IV-Empfängern künftig nur noch 70 statt wie bisher mindestens 80 Prozent des selbstverdienten Einkommens auf den Hartz-IV-Bezug anzurechnen. Spahn, der sich um das Amt des CDU-Vorsitzenden bewirbt, verwies zugleich darauf, dass in der Diskussion um das Auseinanderdriften der Gesellschaft sozioökonomische Fragen nicht "das Hauptthema" seien. "Wir können die Renten verdreifachen und Hartz IV vervierfachen. Damit wird die AfD nicht verschwinden", sagte er. Beim Zusammenhalt der Gesellschaft gehe es "nicht nur irgendwie um Geld", sondern "um gemeinsame Werte, um gesunden Patriotismus, um ein Wir-Gefühl in diesem Land".
Abstiegsangst dürfe nicht herbeigeredet werden. Nach Ansicht von Grünen-Chef Robert Habeck löst dagegen insbesondere der Niedriglohnsektor "Abstiegsängste bis in die Mittelschicht hinein" aus. Die Menschen registrierten, "dass es sie schnell treffen kann". Bei der Einführung von Hartz IV habe es Massenarbeitslosigkeit gegeben, heute gebe es Fachkräftemangel. Das Verächtlichmachen von Nachdenken darüber, wie Zusammenhalt in einer Gesellschaft geschaffen werden kann, halte er "für nicht angemessen".
Er hoffe, "dass die Debatte weiter geht und zwar mit Vorschlägen und Konzepten, die so groß sind wie die Herausforderungen der Wirklichkeit", sagte Habeck. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) warnte davor, die Sozialstaats-Diskussion auf das Thema Transferleistungen zu reduzieren. Es gehe um einen Umbau der Arbeitslosenversicherung. Heute sei es so, dass die Bewilligung einer Umschulung etwa zur Krankenschwester "eine Ermessensleistung" der Agentur für Arbeit sei. Das müsse sich ändern. Bei Veränderungen in ihrer Berufswelt brauchten die Menschen ein Recht darauf, auch "grundlegend etwas anderes" lernen zu können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur