Beratung für Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte wird verbessert
Archivmeldung vom 17.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttAm heutigen Montag, dem 17. Februar, eröffnen Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "Exzellente Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. In vielen Branchen werden derzeit Fachkräfte gesucht. Deshalb müssen wir unseren Blick auch ins Ausland richten. Gute Fachkräfte, die zu uns nach Deutschland kommen wollen, sind ein Gewinn für unseren Arbeitsmarkt. Aber natürlich müssen wir überprüfen, ob die Qualifikationen der Bewerber auch unseren Anforderungen entsprechen.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt. Als zentrale Anlaufstelle wird sie ein Lotse für Fachkräfte aus dem Ausland sein. Sie wird sie auf ihrem Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland begleiten. Das entlastet auch die Anerkennungsbehörden. Dadurch sollen die Verfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland schneller, transparenter und einheitlicher werden.
Wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich ist, nützt das nicht nur den Unternehmen, sondern bietet den Fachkräften auch eine dauerhafte Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Fachkräftesicherung."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in der letzten Zeit viel stärker für die Fachkräftegewinnung aufgestellt. Das ist gut und nötig. Denn ohne ausländische Fachkräfte werden wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht erhalten können. Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.
Allerdings ist auch klar: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nur ein Erfolg werden, wenn wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse effizient gestalten. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung einen wichtigen Beitrag leisten, um ausländische Fachkräfte so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren."
BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach: "Wir freuen uns, dass wir als Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung eine wichtige Aufgabe übernehmen und damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unterstützen. Qualifizierte Fachkräfte im Ausland zu gewinnen, ist harte Arbeit. Wir stehen mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, den Weg nach Deutschland so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit der ZSBA senden wir damit auch an Fachkräfte aus dem Ausland ein klares Zeichen der Willkommenskultur."
Die Aufgaben der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung:
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hat am 01. Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird in dem komplexen System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerberinnen und Bewerber übernehmen. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Hierdurch werden zugleich die Anerkennungsstellen entlastet und die Verfahren beschleunigt.
Die ZSBA wird für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt. Interessenten im Ausland können sich per Mail, Telefon oder Chat über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com melden und werden dann von Beraterinnen und Beratern der Servicestelle über das Anerkennungsverfahren weiter beraten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)