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Die Abmahnindustrie drangsaliert die Wirtschaft selbst in der Krise - Gesetz muss gerade jetzt den Handel schützen!

Archivmeldung vom 25.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Während Wirtschaft und Handel durch das Corona-Virus weithin gelähmt sind und mit zum Teil existenzbedrohenden Umsatzrückgängen zu kämpfen haben, ist die "Abmahnindustrie" weiter aktiv. Vier- und fünfstellige Beträge fordern einige Anwälte und "Abmahnvereine" seit Beginn der Einschränkungen, insbesondere auch im stationären Handel, die oft auf geringfügige oder vom Händler derzeit nicht beeinflussbare Details zurückgehen.

"Es ist geradezu bösartig, dass in einer einmaligen Krisensituation, in der die Unternehmen alles versuchen, trotz aller Probleme 'den Laden am Laufen zu halten' und die Bundesregierung zu nie da gewesenen Unterstützungsmaßnahmen greifen muss, einige gerade jetzt noch Profit auf dem Rücken des Handels generieren wollen", kritisiert Eva Behling, Justiziarin des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). "Bundestag und Bundesregierung sind aber auch nicht unschuldig an der Situation. Sie haben ein längst formuliertes Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch still und leise auf Eis gelegt. Wir fordern: Das Gesetz muss jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, um den Handel in der Krise zu schützen. Jedenfalls muss es als Sofortmaßnahme so, wie in anderen Bereichen der Wirtschaft auch, ein 'Abmahnmoratorium' für die Zeit der aktuellen Krise geben. Das würde nicht nur dem Handel, sondern auch der durch die Krise stark beeinträchtigten betroffenen Justiz helfen."

Im Handel sind missbräuchliche Abmahnungen vor allem wegen kleinster Formfehler zum Beispiel bei Informationspflichten oder Produktkennzeichnung zu einem massiven Problem angewachsen. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag Maßnahmen beschlossen, die in einem Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch münden sollten. Der Gesetzentwurf sollte schon zum 1. September 2018 vorgelegt werden. Allerdings legte die Bundesregierung erst im Mai 2019 einen Gesetzentwurf vor. Nach einer Sachverständigenanhörung im Oktober letzten Jahres, in der vor allem die Anwälte, aber die betroffene Wirtschaft praktisch gar nicht zu Wort kam, wurde der dringend nötige Vorschlag leider nicht mehr zur zweiten und dritten Lesung ins Parlament gegeben.

"Der Gesetzentwurf sollte dem Zweck dienen die Last an missbräuchlichen Abmahnungen zu verringern. In der Krise zeigt sich, dass die Abmahner sogar jetzt den Handel mit ihren meist rein formalistischen Forderungen drangsalieren", erläutert Behling. "Wir haben gesehen, wie schnell die Regierung sinnvolle Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft beschließen kann. Mit gleicher Geschwindigkeit könnte sie einen großen Missstand, der den Handel jedes Jahr hohe Summen kostet, beseitigen; jedenfalls aber über ein Moratorium verhindern, dass die Abmahnindustrie gerade in dieser Krisenzeit Profit schlägt."

Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) (ots)

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