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GroKo-Politiker wollen Rentengesetz ändern

Archivmeldung vom 09.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: derateru / pixelio.de
Bild: derateru / pixelio.de

Nachdem Juristen des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 angemeldet haben, fordern Koalitionspolitiker, das Gesetz umgehend zu korrigieren.

"Wir brauchen bald Rechtssicherheit, um jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden", sagte der Bundesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Vize-Vorsitzende des Bundestagswirtschaftsausschusses, Klaus Barthel, "Handelsblatt-Online". "Es zeigt sich einmal mehr, dass die von der CDU/CSU stets am Ende von Gesetzgebungsverfahren hineinverhandelten Verschlechterungen nicht nur bürokratisch und unsozial sind, sondern auch rechtsstaatlich fragwürdig. Darauf hatten wir von Anfang an hingewiesen."

Barthel kritisierte die Konstruktion des Gesetzes. "Kaum jemand wird verstehen, weshalb ein Arbeitsplatzverlust mit 61 Jahren durch betriebsbedingte Kündigung bei der Rente zu Abschlägen führen soll und eine Insolvenz - unter Umständen je nach Fallkonstruktion auch noch unterschiedlich – nicht", sagte er.

Er sehe sich durch das Gutachten zudem auch darin bestätigt, dass die unterschiedliche Behandlung des Sachverhaltes "Arbeitslosigkeit" gründlich und zeitnah überprüft werden müsse. "Es darf nicht dazu kommen, dass arbeitslos gewordene ältere Arbeitnehmer doppelte Nachteile erfahren, durch den Arbeitsplatzverlust und Abschläge bei der Rente."

Auch der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, forderte eine umgehende Änderung des Rentengesetzes. "Es macht keinen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz infolge einer Insolvenz oder einer betriebsbedingten Kündigung verliert", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". In beiden Fällen sei er für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht verantwortlich. "Der Generalverdacht gegen Arbeitslose, der im Gesetz bisher zum Ausdruck kommt, ist unerträglich."

Der CDU-Politiker forderte, Zeiten der Arbeitslosigkeit, für die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, "ohne Einschränkung" bei der Rente mit 45 Beitragsjahren zu berücksichtigen. "Ausnahmen bei der Anrechnung von Beitragsjahren führen in ein juristisches Minenfeld, da es um eigentumsähnliche Ansprüche geht", sagte Bäumler.

Paritätischer ruft zu Klagen gegen neues Rentengesetz auf

Nachdem Juristen des Bundestags verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 angemeldet haben, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband Betroffene dazu aufgerufen, gegen das Gesetz zu klagen.

"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, was auch der Paritätische Wohlfahrtsverband bereits seit Wochen beklagt: Die Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der sogenannten Rente mit 63 ist willkürlich, sachlich verfehlt und wirft große verfassungsrechtliche Bedenken auf", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, "Handelsblatt-Online". Das betreffe nicht nur die durch die Bundestagsjuristen noch einmal monierte Ungleichbehandlung nach dem Grund der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Rente.

Nach Einschätzung seines Verbands liege auch eine Ungleichbehandlung von Arbeitslosen vor, die Arbeitslosengeld 1 bezögen oder aber in der Vergangenheit Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, sagte Schneider weiter. "Auch hier liegt eine klare, weil willkürliche Diskriminierung von Personengruppen vor, die weniger in der Sache, als vielmehr koalitionspolitisch begründet ist. Wir können den Betroffenen nur raten, vor das Sozialgericht zu ziehen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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