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Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

Archivmeldung vom 03.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Nach jahrelanger politischer Debatte hat der Bundesrat am Dienstag einen neuen Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der etwa 250 Seiten umfassende Antrag wurde von der Länderkammer als einziges Verfassungsorgan eingereicht - Bundestag und Bundesregierung haben sich nicht angeschlossen.

Die Bundesländer argumentieren, dass die NPD eine Gefahr für die demokratische Grundordnung in Deutschland darstellt. Des Weiteren hätten die NPD-Mitglieder ein menschenverachtendes und rassistisches Weltbild mit Parallelen zum Nationalsozialismus.

Das erste Verbotsverfahren gegen die NPD war vor zehn Jahren gescheitert, da der Verfassungsschutz damals Informanten in der NPD-Parteiführung hatte. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält den neuerlichen Verbotsantrag gegen die NPD für eine "logische Folge" des erdrückenden Beweismaterials gegen die rechtsextreme Partei. "Wichtig ist, dass der Staat auch seine Grenzen benennt und durchsetzt. Der Verfall der NPD ist eine Hypothese, auf die ich mich nicht verlassen will", sagte er gegenüber der "Leipziger Volkszeitung". Man könne als Staat "die Dinge nicht laufen lassen, wenn auf dem Rücken der Freiheit unsere Demokratie kaputt gemacht wird".

Nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) ist der Antrag "reine Symbolpolitik". Der FDP-Politiker äußerte im "Bild"-Interview "schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen einen solchen Antrag" und warnte vor den Folgen eines Scheiterns. "Die Politik will zeigen, dass sie etwas gegen Rechts unternimmt und wählt ein denkbar schlechtes Mittel dazu."

Selbst wenn die Länder die verfassungsgerichtlichen Hürden überwinden würden, "müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Partei-Verbot auf Ebene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen. Danach reicht es nicht aus, eine staatsfeindliche und antidemokratische Gesinnung zu haben, sondern es muss auch eine `echte Gefahr` der Machtübernahme drohen", erklärte der FDP-Politiker. "Das sehe ich bei Wahlergebnissen zwischen 0,8 und 1,3 Prozent einfach nicht."

Hessens Justizminister: NPD-Verbotsantrag "reine Symbolpolitik"

Der NPD-Verbotsantrag, den der Bundesrat am heutigen Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen will, ist nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) "reine Symbolpolitik". Der FDP-Politiker äußerte im "Bild"-Interview "schwerwiegende rechtliche Bedenken gegen einen solchen Antrag" und warnte vor den Folgen eines Scheiterns. "Der Verbotsantrag ist reine Symbolpolitik. Die Politik will zeigen, dass sie etwas gegen Rechts unternimmt und wählt ein denkbar schlechtes Mittel dazu." Selbst wenn die Länder die verfassungsgerichtlichen Hürden überwinden würden, "müssen auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein Partei-Verbot auf Ebene des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vorliegen.

Danach reicht es nicht aus, eine staatsfeindliche und antidemokratische Gesinnung zu haben, sondern es muss auch eine `echte Gefahr` der Machtübernahme drohen", erklärte der FDP-Politiker. "Das sehe ich bei Wahlergebnissen zwischen 0,8 und 1,3 Prozent einfach nicht." Wenn der Verbotsantrag in Karlsruhe oder Straßburg scheitert, sieht Hahn die NPD als bedenklichen Sieger.

"Die NPD bekommt von höchster europäischer Stelle einen Demokratie-TÜV. Das triumphierende Johlen dieser Personen möchte ich mir als Demokrat nicht vorstellen." Hahn hält den Verbotsantrag zudem für den falschen Weg. "Dummheit kann man nicht verbieten." Es gehe vielmehr um gesellschaftliches Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus.

NPD-Verbotsantrag: Hessens Innenminister weiterhin skeptisch

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) bleibt bei seiner skeptischen Haltung zum NPD-Verbotsantrag. "Natürlich würde man sich wünschen, dass man mit dem Verbot einer rechtsextremen Partei eine rechtsextreme Partei auch wirklich wegbekommen würde", sagte er im Gespräch mit hr1.

Dies sei aber "mitnichten" so. "Wir sehen große Risiken beim Gang nach Karlsruhe." Zwar zeigt sich Rhein "sehr beeindruckt" von der Antragsschrift, die heute von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird. "Das Risiko zu scheitern besteht aber nach wie vor." Spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte könne das Verbot wieder einkassiert werden, weil dieser als Kriterium verlange, "dass eine solche Partei Einfluss auf die Politik des entsprechenden Landes" nehme. Das aber könne man von der NPD in Deutschland nicht behaupten, führt Rhein weiter aus, auch wenn "die NPD eine rassistische Partei" sei, die "abstoßende Positionen" vertrete.

Der erste Versuch, die NPD zu verbieten, war am Skandal um V-Männer des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert. Inzwischen seien alle Informanten abgezogen, versichert der hessische Innenminister: "Diesmal kann es an diesem Grund nicht scheitern." Hessen hatte sich im vergangenen Jahr auf der Innenministerkonferenz bei der Abstimmung über den erneuten Verbotsantrag enthalten.

Sachsens Innenminister: NPD-Verbotsantrag "logische Folge" des Beweismaterials

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) hält den von den Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten neuerlichen Verbotsantrag gegen die NPD für eine "logische Folge" des erdrückenden Beweismaterials gegen die rechtsextreme Partei. "Wichtig ist, dass der Staat auch seine Grenzen benennt und durchsetzt. Der Verfall der NPD ist eine Hypothese, auf die ich mich nicht verlassen will", sagte er gegenüber der "Leipziger Volkszeitung". Man könne als Staat "die Dinge nicht laufen lassen, wenn auf dem Rücken der Freiheit unsere Demokratie kaputt gemacht wird".

Er sei überzeugt: "Wer die NPD verbieten will, kann das damit auch tun", sagte Ulbig mit Blick auf das von den Ländern gesammelte Material. Er verwies darauf, dass die Äußerungen und Aktivitäten der NPD in Sachsen "auch der jüngsten Zeit gute Beispiele geliefert haben für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD". Die Debatten zur Asylpolitik hätten deutlich gemacht, dass die NPD "Deutschland und seine Bevölkerung in einem biologischen Sinne begreift und Zuwanderung oder Einwanderung gänzlich ausschließen will". Die NPD sitzt derzeit in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und kam bei der jüngsten Bundestagswahl auf 1,3 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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