Riester Rente: Droht die Abschaffung 2017?
Archivmeldung vom 23.05.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zahlungen aus der gesetzlichen Rente reichen heutzutage für viele Menschen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. So ist es verständlich, dass sich immer mehr Sparer dazu entscheiden, dass sie sich ihren späteren Lebensabschnitt, mit Hilfe der Riester Rente, erleichtern wollen. Die Riester Rente wurde im Jahre 2002 von der Bundesregierung eingeführt, steht aber seit kurzer Zeit in der Kritik.
Seitdem entscheiden sich immer mehr dazu, dass sie ihren Lebensstandard auch im Rentenalter weiter halten wollen. Mit nur wenig Investition bekommt der Sparer am Ende viel raus. Teilweise fordert die Politik jedoch nun nach 15 Jahren eine komplette Abschaffung der Riester Rente. Die Neuwahlen finden in Deutschland in diesem Jahr im September statt. Der Ausgang ist ungewiss. Die komplette Abschaffung der Riester Rente ist zwar unwahrscheinlich, es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es einige Optimierungen rund um die Riester Rente geben wird.
Sparer, welche sich bereits im Jahr 2002 bei der Riester Rente angemeldet haben, konnten sich bis zum heutigen Tag bereits eine Menge zusätzliches Rentengeld sichern. Das angesparte Geld steigt zudem stetig. Da die Zukunft der Riester Rente momentan in den Sternen steht, ist ein Riester Vergleich besonders jetzt sinnvoll. Mit einem aktuellen Riester Rentenvergleich, können sich Sparer jetzt noch die beste Riester Rente, mit den höchsten Zulagen vom Staat, sichern. Der Riester Renten Vergleich hilft dabei, die unterschiedlichen Anbieter, und deren Vorzüge, auf einen Blick zu sehen.
Keine Anrechnung & sicher bei Arbeitslosigkeit
Ein Vorteil der Riester Rente, der nicht wegzureden ist, liegt vor allem darin, dass die angesparte Summe nicht auf die gesetzliche Rente und/oder Hartz IV angerechnet wird. Ein weiterer Vorteil ist die Art der Anlage – Sparpläne, renditestärkere Aktienfonds & sichere Banksparpläne – alles ist möglich. Darüber hinaus gibt es besondere Zulagen bei Vorhandensein von Kindern.