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Kabinettsmitglied: Bundesregierung wird Ehrensold für Wulff zustimmen

Archivmeldung vom 18.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: bundespraesident.de / Jesco Denzel
Christian Wilhelm Walter Wulff Bild: bundespraesident.de / Jesco Denzel

Die Bundesregierung wird der Zahlung eines Ehrensoldes für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff offenbar zustimmen. Das teilte ein Kabinettsmitglied der "Mitteldeutschen Zeitung" mit. Der Sold von 199.000 Euro pro Jahr stehe Wulff rechtlich zweifellos zu, sagte der CDU-Politiker dem Blatt. "Ich gehe deshalb davon aus, dass das Kabinett Wulff den Ehrensold zusprechen wird." Alles andere sei auch politisch eigentlich "undenkbar".

Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ist der Ansicht, dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Regelungen kein Ehrensold, also die Fortzahlung der vollen Amtsbezüge von jährlich 199.000 Euro bis zum Lebensende, zusteht. Von Arnim sagte im Radioprogramm NDR Info, die Gründe für Wulffs Rücktritt seien persönliche. Für einen solchen Fall sei keine Ehrensoldzahlung vorgesehen. Wulff habe "durch sein vermutliches Fehlverhalten als Ministerpräsident, das jetzt den Antrag der Staatsanwaltschaft ausgelöst hat," die Gründe für den Rücktritt geliefert: "Alles geht mit ihm persönlich nach Hause, alles wurzelt in seiner Person, so dass es aus meiner Sicht eigentlich gerade jetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft ermittelt, klar ist, dass hier ein Rücktritt aus persönlichen Gründen vorliegt und er eigentlich den Ehrensold nicht bekommen kann." Wulff habe durch den Wortlaut seiner "Rücktrittserklärung möglicherweise versucht, es so zu formulieren, dass vielleicht doch ein Rücktritt aus politischen Gründen daraus geschlossen werden kann. Aber es kommt ja nicht nur auf seine Formulierungen an, sondern auf den objektiven Sachverhalt", so von Arnim. Über die Gewährung des Ehrensoldes habe jetzt jedoch die Bundesregierung zu entscheiden: "Wenn sie das Gesetz ernst nimmt, kann das nur zur Folge haben, dass ein Rücktritt aus persönlichen Gründen vorliegt und er deswegen keinen Ehrensold bekommt. Eine andere Entscheidung könnte meines Erachtens nur dann erfolgen, wenn dem Gesetz Gewalt angetan wird." Eine mögliche spätere Verurteilung hat nach Ansicht des Staatsrechtlers keine Auswirkung auf Frage, ob Wulff Ehrensold zusteht oder nicht: "Es kommt darauf an, weshalb er jetzt zurücktritt, und da ist klar, dass er zurücktritt, weil die Staatsanwaltschaft jetzt gegen ihn ermittelt und den Antrag zur Aufhebung der Immunität stellt."

Staatsrechtler Battis hält Ehrensold für Wulff für gerechtfertigt

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat betont, dass Bundespräsident Christian Wulff nach seinem Rücktritt ein Ehrensold zusteht. "Die in dem entsprechenden Gesetz genannten politischen oder gesundheitlichen Gründe sind unbestimmte Rechtsbegriffe", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Und Wulffs Vorgänger Horst Köhler ist ja auch aus Gründen zurück getreten, die mehr im Persönlichen als im Politischen zu liegen schienen. Trotzdem hat kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben. Er bekommt ihn." Das für die Entscheidung zuständige Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel habe hier "einen Spielraum", so Battis. "Und das ist auch in Ordnung." Maßgeblich sei letztlich, was sowohl Wulff als auch Merkel als Rücktrittsgründe angäben und nicht, was mögliche objektive Rücktrittsgründe seien.

BdSt schlägt Reform des Ehrensolds für Altbundespräsidenten vor

Nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff fordert der Bund der Steuerzahler den Bundestag auf, das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten zu reformieren.

Derzeit wird einem Bundespräsidenten nach Ausscheiden aus dem Amt ein sogenannter Ehrensold als lebenslanges Ruhegehalt gewährt, der der Höhe der Amtsbezüge von rund 200.000 Euro im Jahr entspricht. Obwohl sich die Amtsbezüge des Bundespräsidenten und damit der Ehrensold an der Beamtenbesoldung orientieren, finden bei der Zahlung des Ehrensolds keine Abschläge gegenüber den Bezügen zur aktiven Amtszeit statt.

Ebenso spielt die Dauer der Amtszeit für die Höhe des Ehrensolds keine Rolle. Das bedeutet, dass der Ehrensold in voller Höhe auch dann lebenslang gezahlt wird, wenn ein Bundespräsident praktisch nur einen Tag sein Amt ausübt.

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten die Ruhegehaltsreglungen für Bundespräsidenten reformiert werden, so wie es Christian Wulff nach seinem Amtsantritt im Jahr 2010 angeregt hatte. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher vor, zur Ursprungsfassung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1953 zurückzukehren. Die damalige Fassung sah für ausgeschiedene Bundespräsidenten wesentlich geringere Alterszahlungen vor. Für die ersten drei Monate nach Ausscheiden aus dem Amt werden die Amtsbezüge in voller Höhe weitergewährt. Im darauffolgenden Jahr werden diese in Form eines Übergangsgeldes auf drei Viertel abgesenkt und im Anschluss daran erhält der Altbundespräsident dauerhaft einen Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge.

Alternativ schlägt der Bund der Steuerzahler vor, die Dauer der Zahlung des Ehrensolds an die Dauer der tatsächlich geleisteten Amtszeit zu koppeln und schrittweise auf die Hälfte der Amtsbezüge abzusenken.

„Die Steuerzahler haben bei allem Respekt vor dem hohen Amt kein Verständnis dafür, dass ein ausgeschiedener Bundespräsident derart privilegiert wird, wie es derzeit der Fall ist. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem der Bundestag eine Reform des Ehrensolds durchführen sollte“, so der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Bund der Steuerzahler

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