Maas fordert verpflichtende Insolvenzabsicherung für Airlines
Archivmeldung vom 17.08.2017
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Freigeschaltet durch André OttAngesichts des Insolvenzantrags der Air Berlin hat sich Justizminister Heiko Maas (SPD) dafür ausgesprochen, EU-weit alle Fluggesellschaften zu einer Insolvenzabsicherung zu verpflichten. "Wir sollten prüfen, eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen", sagte Maas dem "Handelsblatt".
"Bei den Beratungen über die EU-Fluggastrechterichtlinie sollten wir darüber diskutieren, inwiefern eine Insolvenzabsicherungspflicht in die Richtlinie aufgenommen wird." Der Minister sagte, dass die Rechte der Fluggäste auch im Fall einer Insolvenz im Vordergrund stehen müssten. "Weder die Reisenden noch die Steuerzahler dürfen am Ende die Kosten dafür tragen, wenn ihre Fluggesellschaft während einer Reise in die Insolvenz muss", sagte Maas.
Auch die Grünen fordern, das Insolvenzrecht für Fluggesellschaften "dringend" zu überarbeiten. "Denn es kann nicht sein, dass die Verbraucher bei einer Insolvenz der Airline im Regen stehen gelassen werden und im schlechtesten Fall keinen Cent erstattet bekommen", sagte die Vorsitzende des Verbraucherausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), dem "Handelsblatt".
"Wir brauchen analog zu den Pauschalreisen eine gesetzliche Verpflichtung zur Insolvenz-Absicherung zugunsten der Fluggäste." Künast verlangte von der Bundesregierung, sie solle in der Frage "endlich initiativ werden, damit auf EU-Ebene eine Regelung in Angriff genommen wird". Zunächst solle für die EU eine Insolvenzschutzpflicht gelten, aber eine internationale Regel müsse das Ziel sein.
"Verbraucher sind Bestandteil des Wirtschaftslebens, sie dürfen hier nicht faktisch rechtelos bleiben", sagte Künast. Bislang sind Fluglinien nicht verpflichtet, den Reisepreis gegen Insolvenz abzusichern. Wird infolge einer Insolvenz der Flugbetrieb eingestellt, bekommen die Passagiere somit ihr Geld für bereits gebuchte Tickets aller Wahrscheinlichkeit nicht zurück. Anders ist das bei Pauschalreisen.
Hier sind die Veranstalter gesetzlich verpflichtet, die Zahlungen ihrer Kunden für den Fall einer Insolvenz zu versichern. Mit dem sogenannten Sicherungsschein können Urlauber dann ihr Geld zurückbekommen, wenn sie zum Beispiel auf eigene Kosten nach Hause fliegen müssen. Hier setzt die Forderung von Maas an: Danach sollte es für Verbraucher keinen Unterschied machen, ob sie ihren Flug bei einem Pauschalreiseanbieter oder direkt bei einer Airline gebucht haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur