Verfassungsgericht billigt Pflege-Impfpflicht – Lauterbach jubelt über Skandal-Urteil
Archivmeldung vom 20.05.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas jüngste Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die noch Hoffnung hatte, dass die unabhängigen Gerichte die Corona-Diktatur aufheben wollen. Nachdem das unter anderem mit einem langjährigen Merkel-Vertrauten besetzte Höchstgericht die Lockdowns per “Corona-Notbremse” billigte, tat es dies nun auch mit der Impfpflicht in Gesundheitsberufen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet das Magazin: "Damit drohen unzählige Menschen ihren Job zu verlieren – und eine Verschärfung des Pflegenotstands in Deutschland. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) freut sich indes über das unfassbare Urteil.
Lauterbach erfreut, geizt nicht mit Unwahrheiten
Erst im April lehnte der Bundestag mehrheitlich einen allgemeinen Stichzwang ab. Jener, der sich gegen das Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen richtet, war da aber schon in Kraft. Diese müssen seit Mitte März eine “vollständige” Impfserie vorweisen. Aktuell also mindestens drei Stiche, künftig vielleicht noch mehr. Mehrere dutzend Betroffene zogen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Höchstgericht. Nachdem dieses bereits im Februar einen Eilantrag ablehnte, bezeichnete es den staatlichen Zwang im vollen Verfahren nun als “rechtens”.
Zu großer Freude führt dies bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er begrüßte den Karlsruher Beschluss. Der rote Panik-Guru fiel bereits mehrfach mit fachlich unkundigen und reißerischen Fehleinschätzungen auf. So prophezeite er den Ungeimpften, bis Ende März “geimpft, genesen oder gestorben” zu sein. Nun behauptete er, dass jene Einrichtungen, welche die Impfpflicht-Schikane umsetzten “einen großen Anteil” daran hätten, dass es “in der schweren Omikron-Welle nicht noch mehr Todesfälle” gab. Die aktuell dominante Variante gilt allerdings als vergleichsweise mild.
Fehlender Fremdschutz “soll Risikogruppen schützen”
Die Richter kamen zum Schluss, dass der Gesetzgeber damit den “legitimen Zweck” verfolge, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Damit sei auch ein solch intensiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verfassungskonform. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass es keine weniger einschränkenden Mittel dafür gebe. Da ältere und immunschwache Personen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf hätten, müsse sich der Gesetzgeber sogar “schützend vor das Leben stellen”.
Die Begründung ist so faktenfern wie niederschmetternd. Denn tatsächlich schützen die experimentellen Impfstoffe eben nicht vor Ansteckung und Weitergabe. Längst wiesen auch Studien nach, dass sich die Virenlast nicht signifikant nach Impfstatus unterscheidet. Man mutet also Ärzten und Pflegern zu, sich einer Zwangs-Genbehandlung zu unterziehen, obwohl diese im allerbesten Fall nur einen temporären, geringen Selbstschutz bieten könnte. Sprich: Jeder noch so brutale Eingriff in die Grundrechte ist in Ordnung, wenn man vorgaukelt, damit Risikogruppen zu schützen…
Hunderttausende Nebenwirkungen “sehr selten”
Doch es kommt noch dicker, denn die Richter bedienen auch darüber hinaus eine Mischung aus Märchenbuch und Regime-Treue. Sie behaupten, dass bei der Corona-Impfung “schwerwiegende Nebenwirkungen oder gravierende Folgen sehr selten seien”. Um dies einzuordnen, sei ein Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zitiert, der den Zeitraum bis Ende März einrechnet: “In ca. einem Prozent der Verdachtsfallmeldungen (n= 2.810 Fälle) wurde ein tödlicher Verlauf in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zu einer COVID-19-Impfung mitgeteilt”. In 116 Fällen erkennt das PEI diese als ursächlich an.
Selbst bei diesen Zahlen fragt man sich, was aus dem alten Paradigma “jedes Leben zählt” wurde. Insgesamt gab es bis Ende März pro 1.000 Impfungen je nach Fabrikat zwischen 1,2 und 4,2 gemeldete Verdachtsfälle pro 1.000 Impfungen; schwerwiegende Fälle stehen bei 0,1 bis 0,5 Promille. Hört sich wenig an? Bei etwa 180 Mio. verabreichten Dosen wären dies über eine halbe Million Nebenwirkungen, fast 100.000 schwerwiegend. Bedenkt man, dass Experten davon ausgehen, dass nicht einmal jeder zehnte Fall gemeldet wird, könnte es sich um Millionen Impfreaktion und handfeste Impfschäden in Deutschland handeln! Eine an der Berliner Charité verfasste Studie stellte zuletzt sogar bis zu 500.000 schwere Impfschäden in den Raum!
Berufsverbot laut Richtern “gerechtfertigt”
Es wird sogar noch grotesker. Denn obwohl ein mögliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle, sei diese “nicht verletzt”, weil solche Maßnahmen “zum Schutz vulnerabler Menschen gerechtfertigt” sei. Der Zweck, diese Gruppen vor einer schweren Corona-Erkrankung zu schützen sei ein “besonders gewichtiger Belang von Verfassungsrang”. Dass das ganze einem Berufsverbot gleichkommt, sehen die Richter nicht problematisch. Die Heil- und Pflegeberufe hätten eine “besonderer Verantwortung” – und Reinigungs-, Verwaltungs- und Küchenpersonal könne sich ja ohnehin einen Arbeitsplatz außerhalb von Pflege und Medizin suchen…
Diese Darstellung wirkt besonders absurd – denn sogar das Gericht steht ein, dass die Spritzen einen “mit der Zeit abnehmenden” Schutz aufweisen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante. Dieser sei aber “relevant” genug, damit die Entwicklung des Pandemie-Geschehens nach der Verabschiedung des Gesetzes keine Aufhebung begründe. Mit anderen Worten: Während andere Länder Corona längst wie eine Grippe behandeln, erklären deutsche Richter einen Impfzwang mit angehängten Berufsverboten für rechtmäßig."
Quelle: Wochenblick