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Grundsatz-Erklärung der AfD-Fraktion Sachsen zum Schutz unserer Demokratie

Archivmeldung vom 13.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jörg Urban (2020)
Jörg Urban (2020)

Bild: AfD Deutschland

Mit großer Sorge um die politische Kultur in Sachsen und Deutschland betrachten wir den aktuellen Frontalangriff auf die Demokratie. Wenn Wahlen rückgängig gemacht werden sollen, die rechtliche Gleichbehandlung aller Parteien zur Disposition steht und sich Ministerpräsidenten mit infamen Unterstellungen brüsten, nimmt die freiheitlich-demokratische Grundordnung schweren Schaden.

Aus diesem Grund erklärt die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

  1. Verfassung: Der Schutz der Verfassung muss oberste Priorität genießen. Im Grundgesetz und der Verfassung des Freistaates Sachsen stehen die Grundrechte an vorderster Stelle. Damit verbunden ist ein eindeutiger Auftrag an alle Parteien und die Öffentlichkeit: Ihr Agieren hat stets zum Wohle der freien Meinungsäußerung zu erfolgen, denn das Lebenselixier der Demokratie sind unterschiedliche, kontroverse und zugespitzte Ansichten. CDU, FDP, SPD, Grünen, Linken und großen Teilen der Medienlandschaft werfen wir vor, den Meinungskorridor einengen zu wollen.
  2. Extremismus: In einer freiheitlichen Demokratie muss Konsens darüber bestehen, dass Gewalt niemals zur Durchsetzung politischer Interessen eingesetzt werden darf. Wer Gewalt zur Unterdrückung politischer Gegner insgeheim gutheißt oder duldet, steht mit der Demokratie auf Kriegsfuß.
  3. Meinungsfreiheit: Politische Debatten werden seit jeher hart geführt. Das ist legitim, denn erst die Zuspitzung und Personalisierung komplizierter Sachverhalte sorgt dafür, dass sich viele Bürger am Prozess der Meinungsbildung beteiligen. Die rote Linie des politischen Diskurses verläuft jedoch dort, wo die Entmenschlichung des Andersdenkenden beginnt. Wenn bereits innerparteiliche Gegner als „Krebsgeschwür“ oder die Opposition als „giftiger Abschaum“ bezeichnet werden, ist diese Linie kilometerweit überschritten. Wir fordern daher insbesondere die in Sachsen und im Bund regierende CDU auf, den Gebrauch dieser totalitären Ausdrucksweise zu unterlassen.
  4. Demokratie: Wir müssen mehr direkte Demokratie wagen! Das zählt zu den Gründungsforderungen der AfD und wurde von uns im Sächsischen Landtag mehrmals durch Anträge (Drs. 6/734) und Gesetzentwürfe (Drs. 6/5391) untermauert. Die Erleichterung von Volksentscheiden und Direktwahl von Politikern erachten wir als zentral zur Weiterentwicklung unserer Demokratie. Es ist deshalb unverschämt, ausgerechnet der AfD ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie zu unterstellen. Die Altparteien sind es, die alle Versuche, mehr Demokratie zu wagen, blockieren, weil sie die freie Meinung des Volkes zu ihrer weltfremden Politik fürchten.
  5. Justiz: Zum Schutz der Meinungsfreiheit gehört es, zwischen straffreier Polemik und strafbarer Beleidigung sorgfältig zu unterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht betonte wiederholt das „besondere Schutzbedürfnis der Machtkritik“, warnte aber im gleichen Atemzug vor „böswilligen Verächtlichmachungen“ [BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 1998 – 1 BvR 287/93 -, Rn. (1-52)]. Wir fordern die Justiz auf, Bürger und Politiker vor Verunglimpfungen und bodenlosen Diffamierungen zu schützen. In Deutschland gibt es die besorgniserregende Tendenz, Denunziationen zuzulassen, aber die Äußerung von Regierungskritik einzuschränken. Es muss genau andersherum sein: Regierungskritik muss möglich sein, aber Denunziationen müssen unterbunden werden.
  6. Medien: Die Medien fordern wir auf, keinen Regierungsjournalismus oder Haltungsjournalismus zu betreiben. Stattdessen brauchen wir sie als korrigierende „Vierte Gewalt“, die sich umfassend kritisch mit dem politischen Geschehen auseinandersetzt. Berichterstattung und Kommentar müssen dabei klar getrennt werden. Selbst bei den zur Objektivität verpflichteten öffentlich-rechtlichen Sendern ist das nicht immer der Fall. Mangelhaft ist ebenso die Repräsentation der gewählten Volksvertreter in den verschiedenen Politik-Formaten dieser Sender. Alle Parteien müssen entsprechend ihrer aktuellen Wahlergebnisse abgebildet werden.

Zur vorliegenden Grundsatzerklärung betont Jörg Urban, Vorsitzender des AfD-Landesverbandes Sachsen: „Die Demokratie zählt zu den größten Errungenschaften der europäischen Geschichte. Sie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern wird auch heute noch in Frage gestellt. Deshalb ist es die Pflicht eines jeden Bürgers, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“

Quelle: AfD Deutschland

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