Straubing: Gefasste Ausbrecher kommen in reguläres Gefängnis
Archivmeldung vom 23.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie aus dem Maßregelvollzug in Straubing geflüchteten Täter sollen, sobald sie gefasst sind, nicht mehr in eine entsprechende forensische Einrichtung zurückkehren. Das berichtet die Mediengruppe Bayern unter Berufung auf Regierungskreise.
Demnach wurde seitens der Justiz für alle Geflohenen ein Vorrang der
Untersuchungshaft beantragt. Sie sollen also nach ihrer Wiederergreifung
in ein reguläres Gefängnis statt zurück in den Maßregelvollzug. Die
Geflohenen gelten wegen der Geiselnahme und ihres Ausbruchs sowohl als
therapieunwillig als auch nicht mehr therapierbar, was den sofortigen
Abbruch aller Therapiemaßnahmen und damit reguläre Haft zur Folge habe,
hieß es. "Alles andere wäre der Bevölkerung auch nicht mehr
vermittelbar", war den Zeitungen zufolge aus Ministeriumskreisen zu
vernehmen.
Der zuständige Sprecher der Staatsanwalt in
Regensburg, Thomas Rauscher, bestätigte die Beantragung der U-Haft. In
welches bayerische Gefängnis der gefasste 28-Jährige komme, werde die
Staatsanwaltschaft nicht verraten, da ein Trennungsbeschluss vorliege,
so Rauscher. Das heißt, man plane, die vier Ausbrecher getrennt
unterzubringen, wenn die Polizei auch die anderen drei stelle.
Wie
die Mediengruppe Bayern weiter berichtet, sind bereits zahlreiche
Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit in den Einrichtungen des
Maßregelvollzugs in Planung. Bereits in den kommenden Tagen soll es zwei
Runde Tische, zum einen mit allen Bezirkstagspräsidenten in Bayern
sowie zum anderen mit den 14 Leitern der jeweiligen bayerischen
Anstalten geben. Zudem sollen im Herbst in allen
Maßregelvollzugsanstalten in Zusammenarbeit mit der Polizei und den
Sondereinsatzkommandos (SEK) Gefahrensimulationen wie etwa Geiselnahmen
durchgeführt werden. Dies sei ebenfalls mit dem Innenministerium und der
Justiz sowie den Bezirken in der vergangenen Woche so abgesprochen, war
zu vernehmen.
Das sachlich zuständige bayerische
Sozialministerium erklärte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass eine
Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Abläufe
in den Einrichtungen auf den Weg gebracht worden sei. So sollen künftig
keine Kunststoffspiegel in den Einrichtungen mehr ausgereicht werden, da
eine solche Spiegelscherbe den vier Ausbrechern in Straubing als Waffe
gedient hatte. Stattdessen sollen fest in den Wänden verbaute polierte
Metallplatten künftig als Spiegel dienen.
Geklärt sein soll
mittlerweile auch, warum der von den Ausbrechern überwältigte
Mitarbeiter keinen Alarm gegeben hat - ein entsprechendes
Personenwarngerät habe der Mitarbeiter zwar getragen, es sei ihm aber so
schnell entrissen worden, so dass er keinen Alarm mehr habe geben
können. Künftig soll offenbar eine strenge Zwei-Personen-Regel gelten:
Eine Konstellation wie beim Ausbruch in Straubing vor einer Woche, wo
ein Mitarbeiter von vier Insassen überwältigt wurde, solle in Zukunft
nicht mehr vorkommen können. Personell sei das wohl machbar, hieß es.
Nach
offiziellen Zahlen des Sozialministeriums sind seit dem Jahr 2016
bayernweit insgesamt 39 in Einrichtungen untergebrachte Personen
geflohen - inklusive der vier nun in Straubing ausgebrochenen Männer. In
Straubing war dies der einzige Ausbruch seit 2016, in der kürzlich
ebenfalls in die Schlagzeilen geratenen Einrichtung in Mainkofen (wo ein
Mann bei einem begleiteten Kinobesuch geflohen war) hat es seit 2016
drei Vorgänge gegeben. Von den insgesamt 39 Geflohenen sind aktuell noch
fünf flüchtig - drei der vor einer Woche in Straubing geflohenen Männer
sowie zwei weitere konnten bisher nicht wieder aufgespürt werden.
Umgekehrt bedeutet dies, dass man 34 der Geflüchteten wieder habhaft
wurde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur