Petition: Staatlichen Zugriff auf unsere Kinder abwehren – keine Pseudo-Kinderrechte ins Grundgesetz!
Archivmeldung vom 26.11.2019
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Freigeschaltet durch André OttJuristen (BACDJ) hat nun ein Gutachten [1] zu der Frage der Kinderrechte erstellt. Darin heißt es: „Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern zu. Daher besteht im Bereich der Kinderrechte keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.“
Unmissverständlich wird die große Gefahr, die von einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgeht, benannt: „Neu positivierte Kinderrechte haben daher das Potential, unter Berufung auf ihren Schutz Entscheidungsbefugnisse, die bisher den Eltern vorbehalten sind, auf den Staat zu verlagern.“ Die Unionsabgeordneten müssen jetzt handeln und verhindern, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden!
„Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben“ – was sich erst einmal positiv anhört, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als der Versuch familienfeindlicher Kräfte im Bundestag, den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Familie zu beseitigen. Denn mit „Kinderrechten“ ist nicht etwa das Recht ungeborener Kinder auf Leben gemeint, sondern vielmehr die Übertragung der natürlichen, gottgegebenen Rechte der Eltern und Familien an den Staat.
In Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Das Grundgesetz garantiert mit diesem Artikel Familien Freiheit und rechtliche Sicherheit gegenüber dem Staat und macht gleichzeitig Linken und Grünen einen Strich durch die Rechnung bei ihrem Plan, die „Lufthoheit der Regierung über die Kinderbetten“ zu erlangen. Deshalb wollen sie nun unter dem Vorwand, Kinder angeblich besser schützen zu wollen, das Grundgesetz umschreiben. Artikel 6 Grundgesetz solle demnach lauten: „Kinder, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Würde das Grundgesetz tatsächlich in dieser Form umgeschrieben, zöge dies radikale Veränderungen für das Familienleben nach sich. Bislang gibt Artikel 6 Grundgesetz Vater und Mutter das alleinige Erziehungsrecht an ihren Kindern. Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich, indem es zuletzt 1998 urteilte, dass „die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden“. Diese Rechtsauffassung würde sich ändern, wenn die Kinder zusätzlich im Grundgesetz erwähnt werden. Denn dann wäre der Staat dafür verantwortlich, im Zweifel an den Eltern vorbei für die Erziehung der Kinder zu sorgen.
Schon jetzt greifen Jugendamtsmitarbeiter viel zu häufig willkürlich in Familien ein. Alleine 2018 wurden in Deutschland 84.000 Kinder ihren Eltern vom Staat entrissen. Ein Milliardengeschäft für die profitgierige Kinderheim-Industrie, auf Kosten des Steuerzahlers und vor allem der Kinder und Familien. Allerdings dürfen die Jugendämter bislang nur aktiv werden, wenn eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliegt, sie dürfen aber die Erziehung der Eltern niemals grundsätzlich bewerten.
Nach der geplanten Grundgesetzänderung würde das nicht so bleiben. Dann könnten Regierung, Beamtenapparat und Jugendämter Familien noch stärker kontrollieren. Schon jetzt macht der Staat seinen Bürgern immer mehr Vorschriften, greift immer stärker in die persönliche Freiheit seiner Bürger ein. Künftig wäre es der Regierung dann auch noch erlaubt, zu kontrollieren, ob Eltern ihre Kinder politisch korrekt erziehen, also „klimagerecht“, „antirassistisch“, „antisexistisch“, „antimilitaristisch“ und was sonst noch so alles im Sinne der linken Parteiprogramme ist. Wenn die Jugendämter nach diesen Kriterien dann feststellen, dass die Eltern die vorgegebenen Erziehungsziele verfehlen, könnten sie die Kinder einziehen. Im Namen des „Kindeswohls“ natürlich. Es würden Zustände wie zu DDR-Zeiten herrschen, als Kindesraub ein probates Mittel gegen Dissidenten war.
Offensichtlich wollen bestimmte politische Akteure genau das erreichen. Neben der Linkspartei (ehemals SED) und den Grünen hat auch die SPD bereits angekündigt, dem Vorhaben im Bundestag zuzustimmen. Eine Arbeitsgruppe aus Bundestag und Bundesrat soll jetzt die Grundgesetzänderung bis Ende des Jahres vorbereiten. Widerstand dagegen kommt bislang lediglich von der AfD und FDP. Ob der Angriff des Staates auf die Familie gelingt, hängt daher in erster Linie vom Abstimmungsverhalten der Abgeordneten von CDU und CSU ab. Wir müssen diese daher unbedingt davon überzeugen, gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen. Wenden wir uns deshalb gemeinsam mit anbei stehender Petition an die Unionsfraktion im Bundestag! Pseudo-Kinderrechte, mit denen sich der Staat den Zugriff auf unsere Kinder sichern will, haben im Grundgesetz nichts verloren! Kinder sind schon jetzt ausreichend vom Grundgesetz geschützt. Sie genießen dieselben Grundrechte wie Erwachsene. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz der Familie und verteidigen Sie damit die gottgegebenen Rechte der Eltern.
Quelle: PatriotPetition.org