Vollstreckungsbeamte sollen besser geschützt werden
Archivmeldung vom 04.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Menschen, die sich "in den Dienst der Gesellschaft stellen", besser geschützt werden sollen.
Wie das Justizministerium mitteilte, soll zum Schutz von Personen, die
sich - ehrenamtlich oder beruflich - für das Gemeinwohl engagieren,
Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ergänzt werden.
Hiernach soll bei der Strafzumessung künftig auch zu berücksichtigen
sein, ob die verschuldeten Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem
Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Daneben
soll der Schutzbereich der Paragrafen 105 und 106 StGB (Nötigung von
Verfassungsorganen, des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines
Verfassungsorgans) um die europäische und die kommunale Ebene erweitert
werden. Damit sind zukünftig auch das Europäische Parlament, die
Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union sowie
die Volksvertretungen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren
Mitglieder vor Nötigungen geschützt. In diesem Zusammenhang wird die
Zuständigkeit der Staatsschutzkammern auf Straftaten nach den Paragrafen
105 und 106 StGB erweitert, soweit sich diese gegen kommunale
Volksvertretungen beziehungsweise deren Mitglieder richten.
Paragraf
113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll
unterdessen zum Schutz von unter anderem vom Polizisten und Helfern der
Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines
ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme erweitert werden: Künftig
soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der
Regel einen besonders schweren Fall darstellen, der mit einer
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden
kann.
Durch eine Ergänzung im Gesetz über den unmittelbaren Zwang
bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes
soll zudem "Rechtssicherheit" mit Blick auf die Erprobung und den
Einsatz von Tasern geschaffen werden.
"Wer sich in den Dienst
unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz", sagte
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Das gilt im Beruf, zum
Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa
beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative."
Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) sagte, dass die Bundespolizei die "bestmögliche
Ausstattung" benötige. "Dazu gehören auch Taser, um gefährliche Täter zu
stoppen und die Einsatzkräfte selbst zu schützen." Der Gesetzentwurf
sei Teil des "umfassenden Sicherheitspakets".
Quelle: dts Nachrichtenagentur