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Laumann warnt Kassen vor Rechtsverstoß beim Mindestlohn

Archivmeldung vom 16.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Karl-Josef Laumann, 2011
Karl-Josef Laumann, 2011

Foto: Tohma
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat die gesetzlichen Krankenkassen wenige Tage vor dem Jahreswechsel davor gewarnt, den ab Januar geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen.

Hintergrund der Warnung ist die Praxis vieler Krankenkassen, Versicherten, die zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts eine Haushaltshilfe benötigen, die entstehenden Kosten nur mit einem Stundensatz von rund fünf Euro zu vergüten: Die Rechtslage sei eindeutig, sagte Laumann dem "Handelsblatt". "Nach dem Sozialgesetzbuch müssen die Krankenkassen den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten, wenn sie selbst keine Haushaltshilfe stellen."

Dazu hätten die Gerichte in der Vergangenheit entschieden, "dass für die Angemessenheit das ortsübliche Entgelt maßgeblich ist. Für mich ist klar, dass ab dem 1. Januar 2015 hier auch die unterste Lohngrenze zu beachten ist. Das heißt Haushaltshilfen haben einen klaren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn." Dies bedeute, soweit die Stundensätze unter den Vorgaben liegen, müssen diese zum 1. Januar angepasst werden.

Auch der SPD-Bundesvize Ralf Stegner betonte, dass der Mindestlohn "überall und für alle" gelte, die keine Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können. "Es darf nicht geduldet werden, dass sich Krankenkassen oder andere hier vom Acker machen wollen", sagte Stegner dem "Handelsblatt". Die Politik werde das nicht hinnehmen. Die SPD habe den Mindestlohn durchgesetzt. "Wir werden uns mit jedem anlegen, der das zu umgehen versucht."

Arbeitgeber kritisieren Aufzeichnungspflichten für Mindestlohn

Die Arbeitgeberverbände sehen die Dokumentationspflichten für Arbeitgeber beim gesetzlichen Mindestlohn nach wie vor kritisch. Die Gehaltsgrenze von knapp 3.000 Euro sei weiter zu hoch: Damit arbeite man nicht in der Nähe des Mindestlohns, sagte Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe). "Bei einer realistischen Arbeitszeit von rund 185 Stunden im Monat bedeutet das einen Stundenlohn von 16 Euro."

Das sei fast das Doppelte des Mindestlohns, kritisierte der BDA-Chef. Die Vorschriften weiteten den Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten, die heute schon bestehen würden, "übermäßig aus". Kramer plädierte dafür, die Aufzeichnungspflicht auf Arbeitnehmer mit einem Gehalt von höchstens 2.400 Euro zu beschränken.

Das Kanzleramt und das Bundesarbeitsministerium hatten sich zuvor darauf verständigt, den ursprünglich vorgesehenen Schwellenwert von 4.500 Euro auf 2.958 Euro zu senken. "Der Betrag entspricht dem, was ein Arbeitnehmer unter Zugrundelegung der arbeitszeitschutzrechtlich maximal zulässigen Arbeitszeit im Monat bei einer Entlohnung mit dem Mindestlohnstundensatz von 8,50 Euro monatlich zu erhalten hat. Damit ist gewährleistet, dass der Mindestlohn auch bei einem sehr hohen monatlichen Arbeitsvolumen nicht unterlaufen werden kann", teilte ein Sprecher des Arbeitsministeriums mit.

Für Arbeitnehmer mit einem niedrigeren Gehalt müssen die Arbeitgeber zum Beispiel Beginn und Ende der Arbeitszeiten aufschreiben. Dies gilt aber nur für Arbeitnehmer, die in Branchen arbeiten, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen. Kramer bewertete es dabei als positiv, dass es sich bei den von den Aufzeichnungspflichten ausgenommenen Arbeitnehmern nicht mehr um Führungskräfte handeln muss.

Der Arbeitgeberpräsident kritisierte jedoch, dass für Minijobber in allen Branchen die strengen Auflagen für die Erfassung der Arbeitszeit gelten sollen. Die Verordnung wird nach Angaben des Arbeitsministerium am Mittwoch im Kabinett behandelt, sie soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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