Bundesärztekammer und Polizeigewerkschaft pochen auf Cannabis-Verbot

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Ein Jahr nach der Cannabis-Teillegalisierung befürworten die Bundesärztekammer und die Deutsche Polizeigewerkschaft die Rücknahme des Gesetzes. "Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele - Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes und Verbesserung des Jugendschutzes - wurden verfehlt", sagte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
"Stattdessen floriert der illegale Handel unvermindert, während
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zusätzlich belastet werden.
Besonders alarmierend ist die Lage beim Kinder- und Jugendschutz: Die
gesetzlichen Vorgaben erweisen sich als schwer umsetzbar und können kaum
effektiv kontrolliert werden", so Reinhardt. "Gleichzeitig bleibt der
von der Politik angekündigte Ausbau der Präventionsmaßnahmen weitgehend
aus."
Suchtmediziner hätten festgestellt, "dass die Zahl der
Abhängigen in Deutschland steigt, während das Bewusstsein für die
Gefahren des Konsums abnimmt". Die Bundesärztekammer fordert deshalb
eine grundlegende Neubewertung der Cannabisgesetzgebung. "Aus
medizinischer und suchtpräventiver Perspektive ist eine Rücknahme der
Legalisierung dringend geboten", so Reinhardt.
Rainer Wendt, Chef
der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), befürwortet ebenfalls eine
mögliche Wiederkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten. Die
Legalisierung von Cannabis sei bisher eher schleppend angelaufen, "was
an den unglaublichen bürokratischen Hürden liegt", kritisierte Wendt.
"Diejenigen, die Cannabis anbauen und vertreiben wollen, müssen alle im
Gesetz vorgesehenen Regelungstatbestände beachten. Und das fällt
natürlich schwer."
Die Folgen seien anhand von Statistiken noch
kaum zu belegen, da bislang gar nichts richtig umgesetzt sei, so Wendt.
"Die Länder sind teilweise immer noch damit beschäftigt, ihrerseits
Verordnungen zu erlassen, da die Zuständigkeiten nicht geregelt sind."
Das
neue Gesetz ziehe auch "eine Fülle an Regelungen und Tatbeständen mit
sich, die die Polizei kontrollieren muss und die Arbeit erschweren", so
Wendt. "Der Verwaltungsaufwand ist deutlich gestiegen, da die neuen
Regelungen eine umfangreichere Bürokratie erfordern. Früher genügte eine
einfache Anzeige, doch heute müssen zahlreiche zusätzliche Vorschriften
und Zuständigkeiten beachtet werden."
Die DPolG schlägt außerdem
vor, insbesondere bei Erstkonsumenten die Strafbarkeit abzuschaffen.
Das Vergehen solle in das Verwaltungsrecht überführt werden, also in das
Ordnungswidrigkeitenrecht, so Wendt. "Kommunale Ordnungsbehörden sind
viel leichter in der Lage, ein Bußgeld beispielsweise in eine
verpflichtende Beratung zum Thema Drogen und Auswirkungen von
Drogenkonsum umzuwandeln."
Quelle: dts Nachrichtenagentur