Özdemir plant hohe Bußgelder für ungenehmigte Kahlschläge
Archivmeldung vom 22.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićUngenehmigte Kahlschläge in Wäldern sollen nach Plänen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
"Es ist verboten, einen Kahlschlag auf einer Fläche von mehr als einem
Hektar ohne Genehmigung der zuständigen Behörde vorzunehmen", heißt es
im Gesetzentwurf seines Ministeriums für eine Novelle des
Bundeswaldgesetzes, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks
Deutschland" berichten.
Ein solcher Kahlschlag laufe "dem
öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Waldes und seiner
Ökosystemleistungen zuwider". Eingestuft wird dies darin als
Ordnungswidrigkeit, die "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro"
geahndet werden könne. Die Regelung gilt für Flächen mit einer Größe von
mehr als einem Hektar. Ausgenommen davon sein sollen Fällungen, die
"der Pflege und Erhaltung von Flächen" dienen. Ursprünglich hatte das
Ministerium geplant, Kahlschläge als Straftat einzustufen, was
Gefängnisstrafen ermöglicht hätten.
Mit der Gesetzesnovelle will
Özdemir die Voraussetzung dafür schaffen, dass Wälder in Deutschland
besser für den Klimaschutz gerüstet sind. Kahlschläge hätten ein
besonders hohes Schädigungspotenzial, begründet das Ministerium die
geplante Neuregelung in dem Gesetzentwurf. Sie könnten "erhebliche und
womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen nach sich ziehen, da der
Baumbestand nur langsam nachwächst und der plötzliche Verlust des
Kronendachs die Ökosystemleistungen des Waldes sowie zudem auch den
Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der jeweiligen Waldfläche
beeinträchtigt". Die Folgen könnten zum Teil "bis zu mehreren
Jahrzehnten nachwirken".
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine
Regelung für auf Internetseiten oder Apps ausgewiesenen Wander-, Reit-
und Radwege. "Der Waldbesitzer und die zuständige Behörde können von
einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Änderung einer
digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen
Grundfläche im Wald verlangen", heißt es darin.
Zu den weglosen
Grundflächen werden in dem Gesetzentwurf auch sogenannte Rückegassen für
den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von Jägern gezählt.
Auch Wildwechsel, also gängige Wege von Wildtieren, werden nicht als von
vorneherein nutzbare Wege gezählt. Ziel sei es, "den Wald und seine
Ökosystemleistungen insbesondere in stark frequentierten Bereichen vor
einer Überlastung in Folge einer übermäßigen Erholungsnutzung zu
bewahren", heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Quelle: dts Nachrichtenagentur