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Özdemir plant hohe Bußgelder für ungenehmigte Kahlschläge

Archivmeldung vom 22.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Cem Özdemir (2023)
Cem Özdemir (2023)

Bild: Eigenes Werk /SB

Ungenehmigte Kahlschläge in Wäldern sollen nach Plänen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden können.

"Es ist verboten, einen Kahlschlag auf einer Fläche von mehr als einem Hektar ohne Genehmigung der zuständigen Behörde vorzunehmen", heißt es im Gesetzentwurf seines Ministeriums für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Ein solcher Kahlschlag laufe "dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Waldes und seiner Ökosystemleistungen zuwider". Eingestuft wird dies darin als Ordnungswidrigkeit, die "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro" geahndet werden könne. Die Regelung gilt für Flächen mit einer Größe von mehr als einem Hektar. Ausgenommen davon sein sollen Fällungen, die "der Pflege und Erhaltung von Flächen" dienen. Ursprünglich hatte das Ministerium geplant, Kahlschläge als Straftat einzustufen, was Gefängnisstrafen ermöglicht hätten.

Mit der Gesetzesnovelle will Özdemir die Voraussetzung dafür schaffen, dass Wälder in Deutschland besser für den Klimaschutz gerüstet sind. Kahlschläge hätten ein besonders hohes Schädigungspotenzial, begründet das Ministerium die geplante Neuregelung in dem Gesetzentwurf. Sie könnten "erhebliche und womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen nach sich ziehen, da der Baumbestand nur langsam nachwächst und der plötzliche Verlust des Kronendachs die Ökosystemleistungen des Waldes sowie zudem auch den Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der jeweiligen Waldfläche beeinträchtigt". Die Folgen könnten zum Teil "bis zu mehreren Jahrzehnten nachwirken".

Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Regelung für auf Internetseiten oder Apps ausgewiesenen Wander-, Reit- und Radwege. "Der Waldbesitzer und die zuständige Behörde können von einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Änderung einer digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen Grundfläche im Wald verlangen", heißt es darin.

Zu den weglosen Grundflächen werden in dem Gesetzentwurf auch sogenannte Rückegassen für den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von Jägern gezählt. Auch Wildwechsel, also gängige Wege von Wildtieren, werden nicht als von vorneherein nutzbare Wege gezählt. Ziel sei es, "den Wald und seine Ökosystemleistungen insbesondere in stark frequentierten Bereichen vor einer Überlastung in Folge einer übermäßigen Erholungsnutzung zu bewahren", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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