Regierung und Verfassungsgericht streiten über Sanierungskosten
Archivmeldung vom 18.05.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Streit zwischen Regierung und Bundesverfassungsgericht geht in eine neue Runde. Nachdem führende Koalitionspolitiker mehrere Karlsruher Urteile kritisiert hatten, unter anderem zum Kopftuch und zur Erbschaftssteuer, werfen nun das Bundesfinanzministerium und das Bundesbauministerium den Verfassungsrichtern eine schlampige Kostenkontrolle bei der Sanierung des Gerichtsgebäudes vor, berichtet die "Welt am Sonntag", die aus Briefen der Ministerien an das Gericht zitiert.
Laut dem Schriftwechsel werde die Sanierung des Verfassungsgerichtsgebäudes in Karlsruhe am Ende 57,6 Millionen Euro kosten - und damit nochmals knapp drei Millionen mehr als bisher bekannt. Die Kosten hätten sich damit gegenüber den ursprünglichen Planungen "mehr als verdoppelt", heißt es der Zeitung zufolge in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an das Verfassungsgericht. Im März 2009 waren noch 25,8 Millionen Euro veranschlagt worden. Bei der Baumaßnahme seien Vorgaben "in erheblichem Maß nicht berücksichtigt worden".
Zudem sei der dritte Kostennachtrag "mit erheblicher Verspätung" vorgelegt worden. Auch sei ein "konkreter Bezug zu den anerkannten Kosten nur begrenzt nachvollziehbar". Die zuvor anerkannte pauschale Risikovorsorge sei einer kostenorientierten Planung nicht zuträglich gewesen, schreibt das Finanzministerium der Zeitung zufolge und mahnt: "Das Risikomanagement und eine vorausschauende Kostensteuerung sollten bei zukünftigen Baumaßnahmen stärkere Beachtung finden."
Ähnlich scharf sei der Ton in einem Schreiben des Bundesbauministeriums. "Das ganze Projekt steuerte mit Tunnelblick auf den Fertigstellungstermin hin", heiße es darin. "Dies führte dazu", so der Brief weiter, "dass offensichtlich bei allen Beteiligten die ausgeführten Maßnahmen nicht mehr im Sinne einer effektiven Kostensteuerung nachgehalten wurden." In dem Brief kündige das Bauministerium an, es werde Regressansprüche "sorgfältig prüfen".
Das Bundesverfassungsgericht wies diese Kritik auf Anfrage der Zeitung als "v! öllig un verständlich" zurück. Die Kostensteigerungen seien "vertretbar". Die Sanierung dürfte, gemessen an ähnlichen Projekten, "vergleichsweise geringere Kosten verursacht haben".
Hintergrund des Streits ist eine 2010 beschlossene Änderung am Umfang der Sanierung im Karlsruher Gerichtsgebäude. War zuvor 2009 nur eine Sanierung der Außenfassade vorgesehen, so wurde 2010 eine umfassende Grundsanierung des zwischen 1966 und 1969 errichteten und heute denkmalgeschützten Gebäudes beschlossen. Hierfür wurden dann 46,7 Millionen Euro veranschlagt, sodass sich die Baukosten in einer Gesamthöhe von nunmehr 57,6 Millionen Euro nur um knapp elf Millionen Euro oder rund 20 Prozent erhöht hätten.
Dass die Ministerien die Kostensteigerung dennoch so scharf kritisieren, hält der Linke-Haushaltspolitiker Dietmar Bartsch für den Versuch einer Retourkutsche wegen unliebsamer Urteile aus Karlsruhe. "Wer hier versucht zu skandalisieren, führt offenbar anderes im Schilde als die Kritik am Bauvorhaben", sagte Bartsch der "Welt am Sonntag" und fügte hinzu: "An der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts sollte sich niemand auch aus einer noch so großen Koalition vergreifen."
Auch Haushälter der Koalitionsfraktionen reagierten mit Verwunderung auf die scharfe Kritik aus den Ministerien. "Es gab keine goldenen Wasserhähne - in unseren Augen waren alle Maßnahmen zweckdienlich und verhältnismäßig", sagte der SPD-Haushälter Dennis Rohde der Zeitung. "Einigermaßen überrascht" von dem Ton der Briefe zeigte sich ebenfalls der zuständige CDU-Haushälter im Bundestag, Carsten Körber. Er sieht grundsätzlich die Gefahr, "dass das Bundesverfassungsgericht durch die anhaltende Kritik beschädigt wird".
Das Bundesbauministerium wies den Vorwurf zurück, das Bundesverfassungsgericht angreifen zu wollen. "In dem Schreiben erkenne ich keine Kritik am Bundesverfassungsgericht und der Bauverwaltung, sondern eine ungeschönte Fakten- und Bestandsaufnahme", heißt es in der Stellungnahme eines Ministeriumssprechers gegenüber der "Welt am Sonntag". Die angefallene Kostensteigerung um rund 20 Prozent sei "nicht wirklich skandalträchtig".
Quelle: dts Nachrichtenagentur