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Union will Rentnerarbeit gesetzlich erleichtern

Archivmeldung vom 17.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Während die SPD für einen früheren Anspruch auf die volle Rente kämpft, will die Union Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über das gesetzliche Rentenalter hinaus zu arbeiten, ohne, dass dabei Nachteile für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer entstehen. Das sieht ein Antrag von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU-Fraktion für die Reform der Rentengesetzgebung vor, über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

"Arbeitsrechtliche Probleme und Hindernisse in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sollten dem einvernehmlichen Wunsch des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, ein Beschäftigungsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufrecht zu erhalten, nicht im Wege stehen", heißt es demnach in dem Antrag, der unter Federführung des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der CDU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, entstand.

Die Verfasser des Antrages wollen, dass beim Bezug oder bei Anspruch auf eine reguläre Altersrente eine befristete Beschäftigung im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich wird. Außerdem sollen in einer solchen Phase keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr anfallen.

Die Unionspolitiker argumentieren damit, dass ältere Arbeitnehmer gebraucht würden, um den Arbeitsmarkt überhaupt mit hinreichend qualifizierten Fachkräften zu versorgen. Sie sehen das nicht als Konkurrenz für jüngere Arbeitskräfte, sondern argumentieren, dass diese - gerade wenn sie nicht so qualifiziert sind wie die Älteren - nur mit deren Hilfe und Anleitung ihre Arbeit verrichten könnten.

Linnemann sagte der Zeitung: "Das Rentenpaket ignoriert die Frage, die sich eine älter werdende Gesellschaft stellen muss: Wie können wir Fachkräften ermöglichen, länger am Erwerbsleben teilzuhaben?" Nach der bisherigen Rechtslage entstehen erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Probleme, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeiten will. Kommt er aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag, so darf dieser nicht in einen befristeten umgewandelt werden. Für den Arbeitgeber entsteht dadurch das Risiko, dass er einen Arbeitnehmer im Rentenalter, den er nach einer gewissen Zeit nicht mehr beschäftigen will, der aber selber noch weiterarbeiten möchte, nur mit einem unter Umständen langen und teuren Kündigungsschutzprozess los wird.

Außerdem müssen nach geltendem Recht für einen weiterbeschäftigten Rentner Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden, obwohl die Gefahr einer Arbeitslosigkeit mit entsprechenden finanziellen Folgen nicht besteht. Schließlich müssen auch Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt werden, ohne, dass daraus Leistungsansprüche entstehen.

Sozialministerium plant Prüfklausel für Rente mit 63

Die Große Koalition will die umstrittene Rente mit 63 in der nächsten Legislaturperiode auf den Prüfstand stellen. Das geht aus einer Klausel hervor, die Bundessozialministerin Andrea Nahles auf Drängen der Union in den entsprechenden Gesetzesentwurf eingebaut hat, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Darin heißt es, die Bundesregierung solle "vom Jahr 2018 an über die Auswirkungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte" berichten und "Vorschläge für eine Weiterentwicklung" machen. Dabei solle überprüft werden, wie viele Menschen von der Regelung Gebrauch machen und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Im ersten Referentenentwurf des Ministeriums hatte sich diese Evaluationspflicht noch nicht gefunden. Erst in der Ressortabstimmung hatten die unionsgeführten Ministerien den neuen Passus den Angaben zufolge durchgesetzt. Er soll demnach die CDU/CSU-Parlamentarier beruhigen, die mit der Rente mit 63 hadern und eine Frühverrentungswelle fürchten.

Die grüne Wirtschaftspolitikerin Kerstin Andreae hält die Passage gar für eine "heimliche Ausstiegsklausel", die den Kritikern in der Union "das Umfallen erleichtern" soll. Derweil setzt sich die CSU nun dafür ein, den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Rente mit 63 noch zu erweitern. Vorgesehen ist, dass langjährig Beschäftigte künftig nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit sollen dabei mitgewertet werden, der Umfang ist aber noch umstritten.

Nun fordert Gerda Hasselfeldt, die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, auch Jahre freiwilliger Beitragsleistung mitzuzählen. Anderenfalls würden "Zeiten der Arbeitslosigkeit besser gestellt als freiwillige Beitragszahlungen", schreibt Hasselfeldt an Sozialministerin Nahles. "Das ist nach außen schlicht nicht vermittelbar." Es gibt rund 300.000 freiwillig Versicherte. Dazu zählen etwa Frauen, die Kindererziehungszeiten durch freiwillige Beiträge ergänzen, viele Selbständige oder Deutsche, die für eine Weile im Ausland leben.

DGB lehnt Unions-Plan zur erleichterten Rentnerarbeit ab

Der DGB tritt den jüngsten Unionsplänen zur Schaffung leichterer und flexiblerer Beschäftigungsmöglichkeiten oberhalb des Rentenalters entschieden entgegen. "Irgendein Sonder-Arbeitsrecht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oberhalb des Rentenalters ist absolut nicht akzeptabel", sagte das für Rentenfragen zuständige DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstagsausgabe). Auch vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots sei der jüngste Unionsvorschlag "bedenklich".

Die von der Unionsfraktion auf Betreiben von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten geforderte gesetzliche Regelung sieht unter anderem vor, älteren Arbeitnehmern über das Rentenalter hinaus befristete Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen, ohne, dass dafür Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden sollen.

Eine grundsätzliche Regelung ist im Koalitionsvertrag ins Auge gefasst worden, allerdings erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage, wegen der damit verbundenen komplizierten- System- und Gesetzesfragen käme eine schnelle Initiative nicht in Frage. Schon heute gebe es geeignete Befristungsregelungen, die eine Weiterbeschäftigung nach dem Rentenalter ermöglichten, hob Annelie Buntenbach hervor.

"Es besteht also kein gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Schließlich sollen auch jüngere Arbeitskräfte Chancen haben und in verantwortungsvolle Arbeit kommen können." Als "nicht akzeptabel" wies der DGB auch das Unions-Vorhaben zurück, "Beschäftigung nach Renteneintritt zu subventionieren, indem man auf die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber verzichtet".

Auch künftig müssten die Arbeitgeber ihre Hälfte in die Renten- und die Arbeitslosenversicherung einzahlen. "Sonst hätten für den Arbeitgeber ältere Beschäftigte einen Kostenvorteil gegenüber den Arbeitnehmern vor dem Rentenalter. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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