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Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Pflicht zur Auskunft über Impfstatus

Archivmeldung vom 07.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel (2018)
Angela Merkel (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundestag hat in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl mehrere Corona-Neuregelungen verabschiedet und dafür das Infektionsschutzgesetz erneut geändert. So wurde unter anderem die Pflicht zur Auskunft über den Impfstatus beschlossen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Für den Kampf gegen die sogenannte Corona-Pandemie im kommenden Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat. Die Länder sollen damit – sowie anhand weiterer Indikatoren – bewerten und festlegen können, ab wann strengere Corona-Auflagen erforderlich sind. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt. Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Redner der Opposition kritisierten die Neuregelungen noch in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die schwarz-rote Koalition hatte sie an das laufende Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen. Damit soll auch Klarheit für die nächste Zeit bestehen, in der über die Bildung der neuen Regierung verhandelt werden dürfte.

SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahe kämen. Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Neuregelungen zur Corona-Lagebeurteilung sorgten für passgenaue Lösungen vor Ort. Die Inzidenz werde als einer der Maßstäbe weiterhin mitbetrachtet.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen: "Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus."

DIE NEUEN CORONA-INDIKATOREN: Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden. "Wesentlicher Maßstab" für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren". Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.

Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) angesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt. Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit "umfassenden Schutzmaßnahmen".

DIE NEUE IMPFAUSKUNFT: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene COVID-19-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen".

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt", heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

ZUSÄTZLICHE BASIS FÜR 3G-REGEL: Die von Bund und Ländern schon beschlossene und vielerorts umgesetzte 3G-Regel wird nun ebenfalls ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz verankert – also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete. Zum präventiven Infektionsschutz können demnach auch Verpflichtungen zur Vorlage entsprechender Nachweise vorgesehen werden – wie zum Beispiel auch schon Abstandsgebote oder Pflichten zum Maske-Tragen."


Quelle: RT DE

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