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Bundestagswahl 2021: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen

Archivmeldung vom 25.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. "Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben", so Bundeswahlleiter Georg Thiel.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese - auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - bei den Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser Pressemitteilung).

Wichtig: Die Stimmzettelschablone mit der dazugehörigen Informations-CD muss beim örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden; nur so ist gewährleistet, dass die für den jeweiligen Wahlkreis richtige Schablone und die richtige CD verschickt werden kann.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Herstellungskosten werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Zusätzlich wird es im Rahmen eines Pilotprojekts erstmalig bei einer Bundestagswahl die Stimmzettelinhalte in Nordrhein-Westfalen als Telefonansage geben.

Unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 werden nach Eingabe der Wahlkreisnummer die Einträge des Stimmzettels vorgelesen. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Handhabung.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefreien Wahlraum in diesem Wahlkreis wählen. Zudem besteht immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Auf der Homepage des Bundeswahlleiters finden sich weitere Informationen zum barrierefreien Wählen sowie Hinweise für Wahlvorstände und Gemeinden zur Einrichtung von barrierefreien Wahlräumen. "Unser Bestreben ist es, unsere Inhalte einem möglichst großen Personenkreis zugänglich zu machen. Daher ist technisch und visuell im Internetauftritt des Bundeswahlleiters die Erreich- und Lesbarkeit für Sehbehinderte sichergestellt." so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Auch werden Informationen zu Bundestagswahlen in Leichter Sprache angeboten.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.

Folgende Landesvereine des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

  • Baden-Württemberg

* Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim

Tel: 06 21 / 40 20 31

* Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg

Tel: 07 61 / 3 61 22

* Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart

Tel: 07 11 / 2 10 60-0

  • Bayern

* Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München

Tel: 0 89 / 5 59 88-0

  • Berlin

* Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.

Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0

  • Brandenburg

* Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus

Tel: 03 55 / 2 25 49

  • Bremen

* Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.

Tel: 04 21 / 24 40 16 - 10

  • Hamburg

* Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.

Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0

  • Hessen

* Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main

Tel: 0 69 / 15 05 966

  • Mecklenburg-Vorpommern

* Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock

Tel: 03 81 / 77 89 80

  • Niedersachsen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover

Tel: 05 11 / 51 04 - 0

  • Nordrhein-Westfalen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch

Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0

* Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund

Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0

  • Rheinland-Pfalz

* Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz

Tel: 0 61 31 / 22 33 42

  • Saarland

* Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken

Tel: 06 81 / 81 81 81

  • Sachsen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. in Dresden

Tel: 03 51 / 80 90 611

  • Sachsen-Anhalt

* Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg

Tel: 03 91 / 28 96 - 239

  • Schleswig-Holstein

* Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck

Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0

  • Thüringen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar

Tel: 036 43 / 74 29 07

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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