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Ramona Storm: Bundesregierung übte massiven Druck auf RKI aus – Impfpflicht für Pflegepersonal laut Gericht verfassungswidrig!

Archivmeldung vom 05.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesetzt, weil es diese für verfassungswidrig hält. Aufgrund der Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der als Zeuge vernommen wurde, sowie der RKI-Protokolle stellten die Richter „die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage“.

So habe Schade betont, dass die Risikobewertung bezüglich des Corona-Virus nicht der fachlichen Einschätzung des RKI entsprochen habe, sondern auf eine politische Weisung durch den Bundesgesundheitsminister zurückgegangen sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll nun die Frage klären, ob die Grundrechte der Pflegerin verletzt wurden, weil das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung womöglich verfassungswidrig war.

Ramona Storm äußert sich dazu als Sprecherin der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag zur Aufarbeitung des Corona-Diktats wie folgt: „Wer eine Impfpflicht als verfassungswidrig bezeichnet hat, wurde als ‚Schwurbler‘ und ‚Corona-Leugner‘ verunglimpft. Doch viele Argumente unabhängiger Wissenschaftler, kritischer Juristen, engagierter Bürger und auch der AfD gegen die ‚Aussetzung‘ von Grundrechten wurden mittlerweile bestätigt.

Nun haben die RKI-Protokolle und neueste, brisante Äußerungen des RKI-Chefs noch einmal verdeutlicht, dass wichtige Empfehlungen des RKI nur durch politischen Druck zustande kamen – gegen den fachlichen Rat der Wissenschaftler! So sei laut dem RKI-Vorsitzenden kein kausaler Zusammenhang zwischen einer Impfpflicht und einer Verminderung der Virus-Übertragung erkennbar gewesen. Der Fremdschutz wurde aber als Hauptargument für eine Impfpflicht dargestellt. Politiker, die Bürger zur Impfung zwangen, handelten also wider besseres Wissen und verletzten offenbar mutwillig deren Grundrechte.

Als AfD-Fraktion begrüßen wir es, dass sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit der Impfpflicht für das Pflegepersonal befassen wird. Und ich bin zuversichtlich, dass unser höchstes Gericht die Verfassungswidrigkeit des Impfzwangs feststellen wird.“

Quelle: AfD Bayern

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