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Schlappe für Geheimniskrämer vor Gericht: Spahn trat Pressefreiheit in Masken-Affäre mit Füßen

Archivmeldung vom 21.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Tim Kellner/ Eigenes Werk

Sein Schicksal ist nach dem kommenden Sonntag, dem Tag der Bundestagswahl, ungewiss. Aber bestimmte Kreise setzen immer noch auf ihn, wünschen ihn auf den Posten des Vorsitzes der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag. Dabei wird seine Pleiten-, Pech- und Pannen-Liste immer länger. Ist Jens Spahn für die CDU überhaupt noch tragbar? Dies berichtet Achim Baumann im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Baumann: "Das ist für Jens Spahn (CDU) ziemlich peinlich – und ausgerechnet wenige Tage vor der Bundestagswahl: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun den Beteiligten die ausformulierte Begründung zu einem bereits im Juli entschiedenen Grundsatzurteil (Az.: 6 A 10.20) übersandt. Und dieses Urteil hat es in sich, denn gemäß der Begründung wird wohl auch dem Ressort von Jens Spahn ganz klar ein Angriff auf die Pressefreiheit attestiert.

Was war geschehen?

Spahn hatte Anfragen aus Presse und Parlament über Maskengeschäfte von Abgeordneten erhalten, verbunden mit der Bitte, die Namen der Abgeordneten zu veröffentlichen. Der Bundesgesundheitsminister kniff jedoch und entschied, erst einmal eine schriftliche Anhörung der betroffenen Abgeordneten durchzuführen. Sie sollten um ihre Meinung gebeten werden. Diese Anhörung nannte er auch noch „Transparenz in einem geordneten Verfahren“ – was offensichtlich das genaue Gegenteil war.

Er hielt die Namen vorerst zurück und ermöglichte Abgeordneten auf diesem Wege, von selbst in die Öffentlichkeit zu treten oder sogar Rücktritte vorzubereiten. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Frank Überall beispielsweise warf dem Chaos-Minister daraufhin eine „Verzögerungstaktik“ vor: „Eine Anhörungspflicht betroffener Bundestagsabgeordneter gibt es nicht“, stellte er fest.

Bundesverwaltungsgericht urteilte

Das sieht das Bundesverwaltungsgericht ebenso. Die nun veröffentlichte schriftliche Begründung des Gerichts in einem anderen Verfahren ist da sehr deutlich, im Grundsatzurteil heißt es klipp und klar: der „verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse“ erlaubt es den Bundesbehörden eben nicht, „vor Erteilung oder Ablehnung einer Auskunft die Betroffenen (…) anzuhören oder um deren Einwilligung in die Auskunftserteilung nachzusuchen“.

In dem Verfahren ging es zwar nicht um die als Maskenaffäre bekannt gewordene, mutmaßliche Vertuschungs-Aktion des Bundesgesundheitsministeriums. Aber es ging um den Bundesnachrichtendienst (BND), der die verzögerte Beantwortung von Presseanfragen auch mit vorherigen Anhörungen von Beteiligten begründete. Das ist ihm nun untersagt worden – und es hat vermutlich auch Auswirkungen auf die Rolle des Spahn-Ressorts in der Masken-Causa. 

Pressefreiheit nur dort, wo es nutzt?

Dass Jens Spahn ein ambivalentes Verständnis von Pressefreiheit hat, ist indes keine neue Erkenntnis. Bereits sein Versuch, die Berichterstattung über den während der Corona-Pandemie getätigten millionenschweren privaten Hauskauf zu verhindern, wurde ebenfalls unisono als Angriff auf die Pressefreiheit gewertet. Immerhin ist es legitim, erfahren zu wollen, wie sich Spahn und sein Ehemann eine so teure Villa leisten können.

Dabei ist er nicht der einzige Minister, der plötzlich gegenüber der Presse nicht mehr so auskunftsfreudig ist. Auch der glücklose Wirtschaftsminister Peter Altmaier – der bislang stets von Angela Merkel protegiert wurde – übernahm den umstrittenen Kunstgriff und fing an, nach Pressanfragen erst einmal Anhörungen der Beteiligten durchzuführen. Auch er wurde jetzt durch das vorliegende Grundsatzurteil eines Besseren belehrt.

Laschet hält zu Spahn

Trotz der zahlreichen Pleiten, Pech und Pannen des Ministers, der sogar einmal Kanzlerkandidaten-Ambitionen hatte, scheint ihm die Kritik nichts anzuhaben. Sollte die CDU im Nachgang des kommenden Wahlsonntags in irgendeiner Weise an der Regierung beteiligt sein, wird auch für Jens Spahn wieder ein Posten abfallen, das haben CDU-Kreise schon versichert. Daher sollte man sich bei seiner Stimmabgabe genau überlegen, wer alles mit an Bord sein könnte, wenn Laschet Kanzler wird."

Quelle: Wochenblick

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